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Erklärungs-Muster zur Dioxinbelastung

Der Dioxin-Skandal schlägt hohe Wellen. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen ISN, Bauernverband, Schlachthöfen und Futtermittelwirtschaft wurde nun eine Unbedenklichkeits-Erklärung des Mischfutterherstellers und des Mästers zur Dioxin-Belastung erarbeitet.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Dioxin-Skandal schlägt hohe Wellen. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen ISN, Bauernverband, Schlachthöfen und Futtermittelwirtschaft wurde nun eine Unbedenklichkeits-Erklärung des Mischfutterherstellers und des Mästers zur Dioxin-Belastung erarbeitet. Hintergrund ist, dass sich die Schlachthöfe auf Druck des deutschen Lebensmitteleinzelhandels gezwungen sehen, bei einer Ablieferung von Schlachtschweinen eine Erklärung vorzulegen, die bescheinigt, dass das verfütterte Schweinefutter die gesetzlichen Grenzwerte für Dioxin nicht überschritten hat.


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Diese Erklärung verlangen die Schlachthöfe nun von den Mästern. Wichtig ist jedoch, dass dem Mäster wiederum eine entsprechende Erklärung des Futtermittellieferanten vorliegt. In dieser erklärt der Futtermittellieferant, dass die gelieferten Partien dem Futtermittelrecht entsprechen und die gesetzlichen Grenzwerte für Dioxin unterschreiten. Nach Rücksprache der ISN mit einigen Futtermittelunternehmen werden diese im Regelfall die geforderte Erklärung abgeben können. Die Mäster können dann ihre Erklärung unterzeichnen und ihre Schlachtschweine vermarkten, so die ISN.


Ein Muster für eine Erklärung des Futtermittellieferanten und des Mästers können Sie hier herunterladen.


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