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Erlass zur Nottötung auch in Sachsen-Anhalt

Um die Einhaltung des Tierschutzes besser überwachen zu können, sollen ferkelerzeugende Betriebe in Sachsen-Anhalt jetzt intensiver hinsichtlich der Nottötung von Ferkeln kontrolliert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die Einhaltung des Tierschutzes besser überwachen zu können, sollen ferkelerzeugende Betriebe in Sachsen-Anhalt jetzt intensiver hinsichtlich der Nottötung von Ferkeln kontrolliert werden. Einen entsprechenden Erlass hat Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens laut Mitteilung des Magdeburger Agrarressorts am vergangenen Freitag in Kraft gesetzt. Nach seinen Angaben gibt es Hinweise, dass Ferkel getötet würden, obwohl sie lebensfähig seien. Dies sei ein klarer Rechtsbruch, der nicht hingenommen werde, bekräftigte Aeikens.


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Die zuständigen kommunalen Behörden in Sachsen-Anhalt sollen deshalb ihre Kontrollergebnisse dokumentieren und die Unterlagen der Tierhalter auf Plausibilität überprüfen. Bei Hinweisen auf Verstöße müssen stichprobenartig verdächtige Tierkörper am Landesamt für Verbraucherschutz untersucht werden.


Der Erlass stellt laut Ministerium klar, wann und wie Ferkel getötet werden dürfen. Dies sei nur erlaubt, wenn sie organische Fehlentwicklungen aufwiesen oder an schweren Erkrankungen litten, die keine Chance auf Heilung hätten. „Ferkel dürfen nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus getötet werden, etwa weil sie überzählig sind. Das scheint manchen Tierhaltern nicht klar zu sein oder sie setzen sich bewusst darüber hinweg,“ monierte Aeikens. Personen, die täglich nicht lebensfähige Ferkel töteten, müssten zudem über besondere Sachkunde verfügen.


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