Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) appelliert an alle niedersächsischen Schweinehalter, die Vorgaben des gestern vom niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums herausgebrachten Erlasses zur Nottötung von Ferkeln unbedingt umzusetzen und einzuhalten. Aber auch den Schweinehaltern in den anderen Bundesländern empfiehlt die ISN, unbedingt auf eine korrekte Betäubung und Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln zu achten.
Angesichts der schwierigen Thematik rät die Interessenvertretung allen Ferkelerzeugern, dass sie selbst oder der Hoftierarzt sich unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt erkundigen, wie das Tötungsverfahren für Saugferkel konkret durchzuführen ist. Dadurch können möglicherweise auftretende Probleme bei den angekündigten Vor-Ort-Kontrollen schon im Vorfeld deutlich reduziert werden.
Den Erlass selbst bezeichnet die ISN als eine unbefriedigende Lösung nach langen Diskussionen, in denen von Seiten ISN, Landvolk, praktizierenden Tierärzten und Anderen immer wieder praktikable Lösungen bei der Nottötung von Ferkeln eingefordert worden waren. Insbesondere die Schwierigkeiten einer Entblutung bei Saugferkeln sind in diesem Zusammenhang vielfach diskutiert worden. Ob dieses nun vorliegende Ergebnis praktikabel und zielführend ist, muss sich zeigen und darf zumindest angezweifelt werden, so die ISN weiter.
Die Interessengemeinschaft berichtet zudem, dass sich heute auch das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministeriumden Ausführungen des niedersächsischen Erlasses angeschlossen hat.
Die Details des Erlass erfahren Sie hier:
Nottötung von Ferkeln: Niedersachsen gibt Erlass heraus