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EU hat Tierschutz im Visier

Vom 15. bis 19. März 2010 wird eine EU-Delegation die Einhaltung von Cross-Compliance-Kriterien in Deutschland überprüfen.

Lesezeit: 3 Minuten

Vom 15. bis 19. März 2010 wird eine EU-Delegation die Einhaltung von Cross-Compliance-Kriterien in Deutschland überprüfen. Dazu äußerte sich Heinrich Dierkes, Vorsitzender der ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, im Interview mit dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe:


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Die Delegation kontrolliert, ob die EU-Schweinehaltungsrichtlinie in Deutschland korrekt umgesetzt wird. Neben den Behörden vor Ort werden auch einzelne Praxisbetriebe unter die Lupe genommen. Ein Schwerpunkt werden dabei vor allem die Veredlungsregionen sein. Hier kann es jeden Schweinehalter treffen. Denn die Delegation lässt sich von einem Kreisveterinäramt die Liste der Schweinehalter im Landkreis geben und sucht sich daraus ein oder zwei Betriebe aus. Die Kontrolle erfolgt unangemeldet. Die Vorlaufzeit ist gering: 1,5 Stunden müssen dem Landwirt zur Vorbereitung genügen. Deshalb sollten Schweinehalter jetzt die Zeit nutzen, kritisch durch ihre Ställe zu gehen und nach Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der EU-Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu suchen.


Hinweise auf mögliche Schwerpunkte der Betriebskontrollen liefert die letzte Inspektionsreise der EU-Delegation im Jahr 2007. Damals rügten die Kontrolleure, dass Krankenbuchten nicht eingestreut waren. In der Kritik standen auch fehlende oder durch Fäkalien beschmutzte Beschäftigungsmaterialien. Eine schwingende Spielkette allein reicht nicht aus. Vorgeschrieben sind verformbare Materialien, die das Schwein untersuchen und bewegen kann. Gute Beispiele sind ein Holzstück oder ein Spielball, die ans Ende einer Kette geschraubt sind oder ein Stück aufgehängte Futterkette.


Weiter wird sicherlich Schwanzkupieren im Fokus der Kontrollen stehen. Denn die Schwänze von Ferkeln dürfen nicht routinemäßig gekürzt werden. Wenn das Schwanzkupieren notwendig ist, sollte der Betriebsleiter plausibel darlegen, warum er diese Maßnahme ergriffen hat. Das gilt für Sauenhalter, Mäster und Kombibetriebe. Wenn es dem Landwirt durch Maßnahmen wie Verbesserung der Lüftung, zusätzliches Beschäftigungsmaterial oder Hinzuziehen von Berater oder Tierarzt nicht gelungen ist, das Schwanzbeißen im Mastbetrieb zu unterbinden, kann er dies als Begründung anführen. Wer keine plausible Antwort gibt oder nicht darlegen kann, welche Maßnahmen er (erfolglos) ergriffen hat, riskiert eine Kürzung der Direktzahlungen. Wie stark die Schwänze im Notfall eingekürzt werden dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt.


Auch das Zähnschleifen darf nicht routinemäßig erfolgen. Der Ferkelerzeuger muss die Zähne jedoch schleifen, sofern im Betrieb durch Verzicht auf diese Schutzvorkehrungen nachweislich bereits Zitzen-, Haut- oder Ohrverletzungen aufgetreten sind. Es gilt dann die anderen Ferkel und die Sau vor Verletzungen zu schützen. Das heißt, Zahnschleifen ist erlaubt, wenn der Sauenhalter es begründen kann. Am besten ist es, sich vom Tierarzt bescheinigen zu lassen, dass das Kürzen der Zähne erforderlich ist.


Wenn die EU-Kontrolleure Verstöße feststellen, muss der Betriebsleiter mit der Kürzung seiner Betriebsprämie rechnen. Ungleich härter aber trifft es den Staat, wenn die Delegation zu dem Schluss kommt, dass bei den CC-Kontrollen in Deutschland geschlampt wird. Hier steht eine Zahlung in zweistelliger Millionenhöhe im Raum wegen Nicht-Umsetzung der EU-Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Wenn das eintritt, werden unsere Behörden in Zukunft die Kontrollen entsprechend verschärfen. Im Klartext: Der Landwirt, der hier einen Bock schießt, schädigt die gesamte deutsche Schweinewirtschaft.

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