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Tiermehl: EU will Verfütterungsverbot für verarbeitete Proteine lockern

Die EU-Kommission plant offenbar die Freigabe von verarbeiteten Tiermehlen für Schweine und Geflügel.

Lesezeit: 2 Minuten

Tiermehle von Schweinen dürfen zukünftig wieder an Geflügel verfüttert werden. Im Schweinefutter wiederum sollen Geflügelmehle erlaubt werden. Dies verkündete Eric Thévenard von der EU-Kommission laut aiz.info im Umweltausschuss des Europaparlaments.

Eine Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten sei im April im Ständigen Ausschuss geplant, die EU-Kommission rechne mit einer Zustimmung, so der Experte.

Eine Lockerung des absoluten Tiermehlverbots in der EU sei überfällig, führte Thévenard vor den Abgeordneten aus. Der letzte BSE-Fall sei jetzt viele Jahre her, und die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) habe längst grünes Licht für die Verfütterung von Tiermehlen an Schweine und Geflügel gegeben. Außerdem müssten tierische Proteine im Rahmen der angestrebten Kreislaufwirtschaft verstärkt genutzt werden, führte der EU-Kommissionsmitarbeiter aus.

In der EU würden im Jahr rund 800.000 t Tiermehl vor allem im Haustierfutter und im Fischfutter verwendet. 500.000 t würden in Drittländer exportiert, wo die Verfütterung an Schweine und Geflügel erlaubt sei. Mit der Lockerung des Verbots könnten die Veredelungsbetriebe in der EU wettbewerbsfähiger werden und die Union vermindere zudem ihre Abhängigkeit von Futtermittelimporten.

Wichtiger Hinweis

Dr. Hermann-Josef Baaken, Geschäftsführer Deutscher Verband Tiernahrung, betont gegenüber top agrar, dass es ausdrücklich um verarbeitetes Protein von Tieren geht, denn dahinter stecken ja Schlachtnebenprodukte. "Das ist ein klarer Unterschied." Dazu verweist er auf folgende Positionen des DVT:

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