Das routinemäßige Kupieren der Ferkelschwänze widerspricht dem europäischen Tierschutzrecht. Sauenhalter, die dagegen verstoßen, müssen künftig mit Beihilfekürzungen im Rahmen von "Cross-Compliance" rechnen. Um das zu verhindern, hat das NRW-Landwirtschaftsministerium jetzt neue Richtlinien erarbeitet. Ferkelschwänze dürfen demnach nur noch in begründeten Einzelfällen kupiert werden. "Ein solcher Einzelfall liegt vor, wenn plausibel nachgewiesen wird, dass in den belieferten Mastbetrieben bereits konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen getroffen wurden, das Problem des Schwanzbeißens aber weiterhin besteht", erklärt Dr. Friedhelm Jaeger vom Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf im Interview mit top agrar. Was Ferkelerzeuger außerdem zu beachten haben, lesen Sie in der neuen top agrar-Ausgabe 11/2010 im Spezialprogramm Schweinehaltung auf Seite S3.
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