Die Bundesregierung will den Umbau der Tierhaltung fördern. Rund 1 Mrd. € soll für den Um- bzw. Neubau von Schweineställen der drei höchsten Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ zur Verfügung gestellt werden. Dazu wurde das „Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung“ erarbeitet, welches die EU-Kommission Ende Januar notifiziert hat.
Noch ist das Programm nicht veröffentlicht. Möglicherweise werden auch noch Details geändert bzw. genauer definiert. Auf Nachfrage im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) heißt es jedoch, Ziel sei ein Start der Investitionsförderung zum 1. März und der laufenden Förderung zum 1. April. Daher ist in Kürze mit einer Bekanntgabe der Förderrichtlinien zu rechnen.
Förderung für Investitionen und laufende Mehrkosten
Die Grundzüge der auch als „Tierwohlmilliarde“ bezeichneten Beihilfe scheinen indessen fest zu stehen. Sie sind schließlich von der EU geprüft und genehmigt.
Im Kern geht es um zwei Bereiche: eine investive Förderung in Höhe von insgesamt 675 Mio. € (verteilt auf die Jahre 2024 bis 2027) und eine Förderung der laufenden Mehrkosten im Umfang von 325 Mio. €. Diese soll die erhöhten Produktionskosten teilweise kompensieren. Beide Teile können unabhängig voneinander beantragt werden. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2033. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Fördersummen und Kriterien
Die Zuschüsse für Tierwohlställe sind gestaffelt und an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben hat in seiner aktuellen Ausgabe die Fördersummen und Kriterien zusammengefasst. Alle Informationen finden Sie hier.