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Grundkötter-Prozess: Noch mal von vorn

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in der vergangenen Woche den Freispruch für den Viehhändler Lothar Grundkötter aus Ennigerloh (Kreis Warendorf) aufgehoben. Dabei geht es um ein Verfahren wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Münster. Der Fall muss nun neu aufgerollt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in der vergangenen Woche den Freispruch für den Viehhändler Lothar Grundkötter aus Ennigerloh (Kreis Warendorf) aufgehoben. Dabei geht es um ein Verfahren wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Münster. Der Fall muss nun neu aufgerollt werden. Grundkötter wird vorgeworfen, im November 2008 einen Auftragskiller auf seinen Konkurrenten Albert Venneker aus Südkirchen (Kreis Coesfeld) angesetzt zu haben, um ihn beseitigen zu lassen. Bei dem Attentat wurde Venneker schwer verletzt. Weitgehend geklärt ist der Tathergang: Der aus Polen stammende Täter Gregor G. lauerte seinem Opfer frühmorgens auf dessen Weg zur Arbeit auf und feuerte aus nächster Nähe mit einer Pistole zwei Schüsse ab. Obwohl die Projektile ihn in den Kopf trafen, gelang es dem Angegriffenen, sich mit dem Auto auf sein Firmengelände zu retten. Von dort wurde er ins Krankenhaus gebracht.


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Den Täter machte die Polizei binnen weniger Wochen ausfindig. Wegen versuchten Mordes wurde er im Herbst des vergangenen Jahres vom Landgericht Münster zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der von der Staatsanwaltschaft als Auftraggeber angesehene Lothar Grundkötter dagegen wurde aus Mangel an Bewesen freigesprochen. Grundkötters Motiv hatten die Anklagevertreter darin gesehen, dass er sich an Venneker rächen wollte, nachdem Verhandlungen über Zusammenarbeit und Übernahme des Betriebes gescheitert und wichtige Mitarbeiter von Grundkötter zu Venneker abgewandert waren. Sowohl Gregor G. als auch Grundkötter selbst hatten aber abgestritten, dass es sich um ein Auftragsattentat gehandelt habe. Die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gegen den Freispruch hatte jetzt Erfolg. Zur Begründung nannten die Bundesrichter Lücken in der Beweisführung und "überspannte Anforderungen an die Überzeugung des Gerichts". Das Verfahren muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Münster neu verhandelt werden.


Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen -Lippe (33/2010)

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