Hessens Landwirtschaftsministerin Petra Hinz setzt auf Tierwohl in den Ställen, „auch wenn es dafür strukturelle Änderungen bedarf“. Die Grünen-Politikerin versprach, dass die Landesregierung die landwirtschaftlichen Betriebe bei diesem Weg unterstützen und zeitlich nicht überfordern werde. Die Landwirte müssten ihre Mehrkosten auch am Markt honoriert bekommen. Mit Blick auf den Erlass aus ihrem Haus zur Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt zur Breite von Kastenständen in der Sauenhaltung stellte Hinz fest, dass es ihr dabei wichtig sei, „dass wir praxisgerechte Lösungen finden“.
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, warnte indes, dass die sofortige Umsetzung des OVG-Urteils das Aus für die hessische Sauenhaltung bedeuten würde. Die seit 2010 von den Behörden akzeptierte Größe der Kastenstände mit einer Mindestbreite von 65 cm beziehungsweise 75 cm stehe zur Disposition. Schmal sprach sich entsprechend den vom HBV in einem Positionspapier aufgeführten Forderungen für einen Bestandsschutz für die bestehenden Zuchtsauenställe beziehungsweise bei notwendigen Anpassungen für angemessene, praxistaugliche Übergangsfristen und ein entsprechendes Förderprogramm aus. „Wenn wir die regionale Produktion von Fleisch- und Fleischerzeugnissen in Hessen erhalten wollen, brauchen unsere Betriebe verlässliche Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit“, betonte der HBV-Präsident. Der Hessische Bauernverband mahnt in dem Positionspapier klare rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Kastenstände im Deckzentrum an, angelehnt an das „dänische Modell“.