Nach der Viehverkehrsordnung sind alle Schweinehalter dazu verpflichtet, ihre Stichtagsmeldung bis spätestens zum 15. Januar eines jeden Jahres an die Zentrale Schweinedatenbank (HIT-Datenbank) abzugeben. Hierbei müssen Sie die Anzahl der am 1. Januar gehaltenen Schweine getrennt nach Zuchtsauen, Ferkeln bis 30 kg und sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg melden. Die Meldung können Sie online unter www.hi-tier.de vornehmen. In einigen Bundesländern übernimmt die Tierseuchenkasse die Bestandsmeldungen in die HIT-Datenbank, so dass keine Doppelmeldungen erforderlich sind. Darauf weisen DBV und WLV hin.
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