Am 1. April beginnt das Registrierungsverfahren der Initiative Tierwohl. Ab dann können sich Schweine haltende Landwirte zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl registrieren. Das Registrierungsverfahren für geflügelhaltende Betriebe startet voraussichtlich ab Juli 2015.
Zum Procedere
Um sich registrieren zu lassen, beauftragt der Tierhalter einen von der Initiative Tierwohl zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler seiner Wahl, die Registrierung für seinen Betrieb vorzunehmen. Die Dokumente zur Registrierung stehen auf der Website der Initiative Tierwohl www.initiative-tierwohl.de zum Download zur Verfügung. Hier finden interessierte Landwirte außerdem eine Liste aller zugelassenen Bündler.
Für die Registrierung sind verschiedene Angaben notwendig: Neben grundlegenden Informationen wie beispielsweise Produktionsart und Anzahl der gehaltenen Tiere sind insbesondere die ausgewählten Tierwohlkriterien und das Datum, zu dem die Umsetzung dieser Kriterien erfolgen soll, relevant.
Erste Registrierungsphase bis 28. April
Die erste Registrierungsphase läuft bis einschließlich 28. April. Der Zeitpunkt der Registrierung während dieser Phase ist dabei unbedeutend. Die Entscheidung, welche Betriebe zunächst teilnehmen können, hängt von zwei wesentlichen Faktoren ab. So werden vorerst nur Betriebe berücksichtigt, die die angegebenen Kriterien in einem Zeitraum bis zum 30. September 2015 erfüllen.
Nach Beendigung der ersten Registrierungsphase wird dann geprüft, ob das Fondsvolumen ausreicht, um alle registrierten Betriebe für die Initiative Tierwohl zuzulassen. Anfang Mai werden schließlich die interessierten Tierhalter informiert, ob sie zur Auditierung zugelassen sind.
Was kommt nach der Zulassung?
Nach Zulassung des Tierhalters beauftragt der Bündler die unabhängige Kontrolle durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle. Diese prüft im Rahmen eines Erstaudits bei jedem teilnehmenden Landwirt die ordnungsgemäße Umsetzung der ausgewählten Kriterien.
Gilt das Audit als bestanden, erfasst der Bündler die entsprechenden Auszahlungsansprüche. Erst mit der Freigabe des Auditberichts in der Datenbank ist der Tierhalter in der Initiative Tierwohl anspruchsberechtigt und erhält ein Zertifikat mit einer Laufzeit von drei Jahren. Über das Erstaudit hinaus stellen regelmäßige, unangekündigte Folgeaudits die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien sicher.