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Neue Kriterien ab 2025

ITW: Schweinemäster können pausieren

Schweinemäster müssen ab 1. Januar 2025 neue Kriterien bei der Initiative Tierwohl erfüllen. Wenn die Umsetzung zeitlich eng wird, können sie eine Pause einlegen. Das gilt es dabei zu beachten.

Lesezeit: 3 Minuten

Für manche Schweinemäster wird es zeitlich eng, die neuen Anforderungen der Initiative Tierwohl (ITW) ab 2025 rechtzeitig zu erfüllen. Denn Kontaktgitter, offene Tränken oder  Scheuerpfähle müssen nicht nur geliefert, sondern auch eingebaut werden – und zwar so rechtzeitig, dass sie allen Ferkeln zur Verfügung stehen, die im 1. Quartal 2025 eingestallt werden.

Ab dem 2. Quartal müssen die Regeln bei allen Schweinen im Betrieb eingehalten werden. Sowohl Lieferengpässe als auch fehlende „Servicezeiten“ im unbelegten Stall können einzelbetrieblich den Zeitplan ins Wanken bringen.

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Diese Möglichkeiten haben Schweinemäster jetzt

  • Teilnahme pausieren: Für diese Fällen bietet ITW eine „Pausentaste“ für maximal ein halbes Jahr an. Vorteil: Während der Pausierung müssen die ITW-Anforderungen nicht eingehalten werden. Es finden keine Audits statt. Nachteil: Der Betrieb hat in dieser Zeit keine ITW-Lieferberechtigung und bekommt auch keinen ITW-Bonus. Betroffene Betriebe beantragen die Pause rechtzeitig vorm 1. Januar 2025 bei ihrem Bündler.

    Spätestens am 30. Juni 2025 müssen sie die Teilnahme wieder aufnehmen. Mit Beendigung der Pausierung müssen zum angegebenen Umsetzungszeitpunkt alle Kriterien des neuen Programms ab 2025 vollumfänglich erfüllt werden, und zwar für alle Mastschweine unter der angemeldeten VVVO-Nummer. Zudem müssen Stallklima- und Tränkewassercheck sowie der Fortbildungsnachweis vorliegen. Diese dürfen nicht älter als 365 Tage sein. Dies wird entsprechend im Programmaudit von den Auditoren überprüft. Anschließend erhält der Betrieb seine Lieferberechtigung in der ITW zurück und kann alle Tiere unter der VVVO-Nummer als ITW-Tiere vermarkten.

  • Teilnahme unsicher: Wenn Betriebe unsicher sind, ob die Pause für die Nachrüstung ausreicht oder ob sie die Teilnahme danach überhaupt fortsetzen, sollten sie die bisherige Teilnahme (und den gezahlten Bonus) über ein zusätzliches Programmaudit absichern. Andernfalls liegt eine Abmeldung ohne Abschlussaudit vor, die entsprechend sanktioniert wird, warnt die ITW in einem Informationsschreiben an die Bündler.

  • Teilnahme beenden: Mäster, die ihre ITW-Teilnahme unter den neuen Bedingungen nicht fortsetzen wollen, müssen die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende berücksichtigen. Wichtig ist, dass das Enddatum vor dem ersten  Einstalldatum im Jahr 2025 liegt. Bei zu später Kündigung gelten für neu eingestallte Ferkel  die 2025er ITW-Konditionen mit 12,5 % mehr Platz, drei Buchtenstrukturelementen oder Auslauf. Werden diese nicht eingehalten und das Audit nicht bestanden, folgt eine Vertragsstrafe. Auf der sicheren Seite ist, wer zum 30.9.2024 kündigt, sodass das Abschlussaudit noch in diesem Jahr stattfindet. 

  • Ferkelbonus: Auch während der ITW-Mäster pausiert, bekommen ITW-Ferkelaufzüchter weiterhin ihren ITW-Bonus aus dem Ferkelfonds.

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