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topplus Programmphase ab 2025

ITW: Bonus für Schweine steigt auf 7,50 €

Die Initiative Tierwohl kann weiter durchstarten. Landwirtschaft, Fleischsektor und Handel haben sich auf Eckpunkte geeinigt, wie es ab Januar 2025 weitergeht.

Lesezeit: 4 Minuten

Deutschlands größte privatwirtschaftlich organisierte Tierwohlinitiative, die Initiative Tierwohl (ITW), kann weiter Gas geben. Die Gremienmitglieder aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel haben sich darauf verständigt, neue ITW-Programme einzuführen und damit den Fortbestand bis mindestens Ende 2027 gesichert, wie die ITW mitteilt. Im Kern gibt es folgende Veränderungen:

  • Die bisherigen ITW-Programme werden weiter entwickelt (Revision der Kriterien) und um verschiedene Kriterien ergänzt. Die neuen Kriterien sind dann ab 1. Januar 2025 für alle teilnehmenden Schweinehalter und ab 1. Juli 2025 für alle teilnehmenden Geflügelhalter bindend.

  • In der Ferkelaufzucht ändern sich die Kriterien nicht.

  • Die bereits seit Anfang 2024 bestehende Bonus-Preisempfehlung wird angepasst.

  • Der Ferkelfonds wird ab 2027 in eine Marktlösung überführt.

  • Ab 2025 können auch ausländische Betriebe an der ITW teilnehmen.

  • Bei den Anforderungen an die Sauenhaltung kommt im Zuge der Teilnahmemöglichkeit ausländischer Betriebe das Kriterium „Ferkelkastration“ hinzu. Die Kastration darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Totalanästhesie oder Vollnarkose) erfolgen.

  • In Plan ist die Fortsetzung des ITW-Programms für Rinder.

7,50 € Bonus für Schweine und 2,97 Cent für Hähnchen

Im Detail sehen die Vorgaben für die verschiedenen Tierart wie folgt aus:

Schweine:

  • Die ITW passt ihre Vorgaben an die Anforderungen der Stufe 2 der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung „Stall + Platz“ an. Das gilt zunächst nur für die Mast. Künftig gelten 12,5 % statt 10 % mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgeschrieben. In jeder Bucht sind drei Buchtenstrukturierungselemente anzubieten. Anstatt der Strukturelemente (Kontaktgitter, Trennwände, erhöhte Ebene, Mikroklimabereiche, untersch. Lichtverhältnisse, Scheuereinrichtungen, Tränke mit offener Wasserfläche, Liegefläche (max. 5 % Perforationsgrad, weich oder eingestreut) kann ein Auslauf angeboten werden. Kriterien wie Raufutter, Tränkewassercheck usw. bleiben bestehen.

  • Die neuen Kriterien dürfen schrittweise umgesetzt werden: Ab Januar 2025 sind die Vorgaben bei allen neu eingestallten Mastschweinen umzusetzen, ab April 2025 dann bei allen Mastschweinen verpflichtend.

  • Mäster, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen (durchgängige Nämlichkeit), sollen ab April 2025 einen Aufschlag von 7,50 € pro Tier erhalten. ITW-Mäster, die Ferkel von nicht an der ITW teilnehmenden Aufzüchtern beziehen, erhalten 6,50 €. Ab dem 1. Januar 2026 wird die letztgenannte Aufpreisempfehlung auf 6 € sinken. Ziel der ITW ist es, die Bonusempfehlung für drei Jahre stabil zu halten.

  • Ferkelerzeuger und -aufzüchter bilden weiterhin eine Einheit. Ferkelaufzüchter dürfen daher ausschließlich Ferkel von ITW-lieferberechtigten Sauenhaltern beziehen. Die Anmeldung erfolgt aber getrennt.

  • Teilnehmende Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster vermarkten, erhalten ab 2025 einen Bonus von 4,50 €. Sogenannte Bestands-Ferkelaufzüchter (mindestens seit der 3. Programmphase dabei) bekommen zusätzlich für Ferkel, die an nicht ITW-Mäster geliefert werden, 2,50 €. Sogenannte „nämliche Ferkelaufzüchter“ erhalten für Ferkel, die an nicht ITW-Mäster gehen, kein Tierwohlentgelt.

  • Sauenhalter mit Absetzferkelvermarktung bekommen vom Ferkelaufzüchter 1,80 € je abgesetztem Ferkel. Die Höhe des Betrages wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.

  • Ab dem 1. Januar 2027 soll die durchgängige Nämlichkeit erreicht und die gesamte Kette aus Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Mast in eine Marktlösung überführt werden, sodass der Umstellungsfonds für Ferkel entfällt.

  • Um das Tierwohl über Deutschlands Grenzen hinaus zu fördern, die Nämlichkeit in der Breite umzusetzen und zugleich einheitliche Marktbedingungen zu fördern, sollen künftig auch ausländische Ferkelerzeuger und Mäster stärker einbezogen werden.

Hähnchen und Puten:

  • ITW-Hähnchenhalter werden ihren Tieren zusätzlich zu den bislang geltenden Anforderungen Strukturierungselemente für die Haltungsumwelt anbieten müssen.

  • Für die Putenhaltung gilt diese zusätzliche Anforderung neben weiteren neuen Anforderungen ebenfalls. So müssen u.a. Dämmerlichtphasen wie bereits jetzt in der Hähnchenmast künftig auch bei den Puten, die in geschlossenen Stallungen leben, umgesetzt werden. Außerdem muss auch die Aufzucht von Puten künftig bestehende Tierwohlanforderungen erfüllen.

  • Die Preisempfehlungen für ITW-Mastgeflügel liegen bei 2,97 Cent pro kg für Hähnchen, bei 3,64 Cent pro kg für Putenhennen und 4,38 Cent pro kg für Putenhähne.

Anmeldung und Kontrollen

Bereits im System gelistete Betriebe müssen sich nicht erneut anmelden. Neue Mast- und Sauenhaltungsbetriebe können sich jederzeit anmelden. Ferkelaufzüchter können sich nur in einer definierten Registrierungsphase anmelden.

Bei der Prüfsystematik werden keine Änderungen vorgenommen. Nach dem ersten Programmaudit zum Start finden zwei ITW-Audits pro Kalenderjahr statt: jeweils ein Programmaudit und ein Bestandscheck, sodass die intensive Kontrolle der Tierwohl-Betriebe beibehalten wird. Findet das erste Programmaudit in der zweiten Jahreshälfte eines Kalenderjahres statt, wird in diesem Kalenderjahr kein Bestandscheck mehr durchgeführt – ab dem nächsten Kalenderjahr startet dann die zweimal jährliche Auditierung der Betriebe.

Für alle Basiskriterien ist bei leichten Abweichungen die Vereinbarung einer Korrekturmaßnahme (C-Bewertung) möglich. Wird eine Korrekturmaßnahme vereinbart, ist der Betrieb bis zur Umsetzung und Freigabe der Korrekturmaßnahmen in der Datenbank gesperrt und nicht berechtigt Tierwohlentgelt oder einen Tierwohl-Preisaufschlag zu erhalten.

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