Ferkelerzeuger, die Ferkel bei der Kastration künftig selbst mit Isofluran betäuben wollen, benötigen dafür ab dem 1. Januar 2021 einen Sachkundenachweis. Dafür müssen die Sauenhalter an einen mindestens zwölfstündigen Lehrgang teilnehmen und abschließend eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung bestehen. Eine Auffrischung des Sachkundenachweises innerhalb von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung sowie nachfolgend mindestens alle fünf Jahre ist ebenfalls Pflicht.
Da bereits jetzt einige der kommenden Lehrgänge ausgebucht sind, empfiehlt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine frühzeitige Anmeldung. Eine erste Übersicht der Veranstalter hat das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) HIER zusammengestellt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat für die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten für die Ferkelkastration zudem 20 Mio. € zur Verfügung gestellt. Ferkelerzeuger können noch bis zum 1. Juli 2020 bei der BLE Zuschüsse für die Anschaffung der Geräte beantragen. Gefördert werden maximal 60 % der Geräte-Anschaffungskosten. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 € je Betrieb begrenzt. Förderfähig sind nur Geräte, die zuvor von der DLG in Bezug auf Tierschutz, Umweltschutz und Anwendersicherheit geprüft und zertifiziert wurden. Wie die BLE mitteilt, seien bis Mitte Mai 2020 bereits 2.200 Förderungsanträge eingegangen. Die DLG hat inzwischen drei Narkosegeräte zertifiziert.