Zwei Brennpunktthemen an einem Abend: Das Veterinäramt Soest informierte am Mittwochabend auf Haus Düsse über den Aktionsplan Kupierverzicht und die ASP. Dr. Martina Poppe vom Veterinäramt des Kreises Soest und Anna Schönweitz von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erklärten auf der gut besuchten Veranstaltung, was Landwirte beim Aktionsplan Kupierverzicht jetzt beachten sollten. „Beim Kupieren haben wir aus der Ausnahme eine Regel gemacht“, erklärte Dr. Martina Poppe, wieso die EU-Kommission jetzt Druck auf die Mitgliedstaaten ausübt. Ab dem 1. Juli 2019 greift der Aktionsplan Kupierverzicht und Schweinehalter müssen bis dahin in einer Tierhaltererklärung darlegen, ob sie weiterhin kupierte Tiere halten oder 1 % der Tiere mit Langschwanz halten wollen. In 2021 soll die Testphase dann evaluiert werden.
Tierhaltererklärung bis 1. Juli 2019 ausfüllen
Dr. Martina Poppe riet den Landwirten, die ein Jahr lang gültige Tierhaltererklärung spätestens bis zum 1. Juli 2019 auszufüllen und beim Veterinäramt einzureichen. Denn bei einer Kontrolle ab dem 1. Juli 2019 muss diese vorliegen. Bis zum 1. Juli 2019 sollten Landwirte außerdem bereits eine Risikoanalyse durchführen und für jeden Produktionsabschnitt erheben, wie viel Prozent der Schweine Verletzungen an Ohren und Schwänzen aufweisen. Weisen weniger als 2 % der Schweine Verletzungen auf, müssen 1 % der Tiere mit Langschwanz gehalten werden. Die Risikoanalyse sollte alle sechs Monate durchgeführt werden. „Die Tierhaltererklärung ist kein Papiertiger, nehmen Sie die Erklärung ernst“, appellierte Dr. Martina Poppe an die anwesenden Landwirte.
Denn ab dem 1. Juli 2019 dürfen ausschließlich kupierte Mastschweine nur noch dann eingestallt werden, wenn in den vorgehenden Produktionsstufen (Saugferkel, Ferkelaufzucht) bzw. in der Mast selbst mindestens 2 % der Schweine Schwanz- oder Ohrverletzungen aufweisen. Wer zwei Jahre lang mehr als 2 % Verletzungen hat, muss mit dem zuständigen Veterinäramt einen Maßnahmenplan abstimmen und gerät unter Zugzwang. „Wer unsicher ist, sollte zunächst mit der Unerlässlichkeit kupierter Tiere starten, aber dann versuchen, innerhalb von zwei Jahren auf die 1 %-Regelung zu kommen“, riet Anna Schönweitz.
Biosicherheit einhalten
Prof. Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes beim Kreis Soest, stellte zudem vor, welche Maßnahmen bei einem ASP-Fall im deutschen Wildschweinebestand getroffen werden. „Wir müssen uns Tschechien zum Vorbild nehmen, da das Land es innerhalb von zwei Jahren geschafft hat, ASP-frei zu werden“, berichtete Prof. Dr. Wilfried Hopp. Schweinehaltende Betriebe sollten drigend ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und strikt einhalten. Vorbeugung, Information und Früherkennung bleiben die wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen die Seuche. Vor allem die frühzeitige Erkennung und Bergung von Wildschweinkadavern ist bedeutend. Zudem müsse ein Umdenken in der Seuchenbekämpfung stattfinden, da sich die ASP als „Habitatseuche“ an eine Region binde. Bekämpfungsmaßnahmen bei Wildschweinen müssen genauso konsequent erfolgen wie bei Hausschweinen, stellte Prof. Dr. Wilfried Hopp klar. Auf Kreisebene sei es daher zwingend notwendig, Risikoanalysen durchzuführen.