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Maßnahmeplan zur effektiven Schwarzwildbejagung unterzeichnet

Vergangene Woche ist im Rahmen einer Fachtagung in Ludwigslust ein Maßnahmeplan zur effektiven Schwarzwildbejagung verabschiedet worden. Unterzeichnet wurde dieser von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, Dr.

Lesezeit: 3 Minuten

Vergangene Woche ist im Rahmen einer Fachtagung in Ludwigslust ein Maßnahmeplan zur effektiven Schwarzwildbejagung verabschiedet worden. Unterzeichnet wurde dieser von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, Dr. Volker Böhning, dem Präsidenten des Landesjagdverbandes, vom Präsidenten des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Reiner Tietböhl, vom Vorsitzenden des Arbeitskreises der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Bauernverband, Hermann Oldemeyer, und vom Vorstand der Landesforstanstalt, Sven Blomeyer. Hintergrund ist der anhaltend hohe Schwarzwildbestand und der sich daraus ergebenden zunehmenden Seuchengefahr. Erstmals ist es gelungen, dass sich all jene, für die der hohe Schwarzwildbestand ein Problem ist - die Bauern, die Jäger und die Jagdpächter beziehungsweise -eigentümer -, zusammengefunden und gemeinsam eine Strategie verabredet haben", betonte Backhaus auf der Fachtagung. Trotz intensiver Bejagung und hoher Streckenergebnisse im vergangenen wie auch im laufenden Jagdjahr habe der Schwarzwildbestand wegen günstiger Ernährungs- und Witterungsbedingungen weiter zugenommen. Dadurch hätten die Bauern höhere Wildschäden zu beklagen. Gleichzeitig wachse die Seuchengefahr. Es sei dringend notwendig, die Jagd auf Schwarzwild effektiver zu gestalten. Das liege nicht allein in der Verantwortung der Jäger. Dazu brauchten sie die Unterstützung der Bauern und der Grundeigentümer, so der Minister. Deshalb enthalte der Plan auch Maßnahmen, die seitens des Ministeriums, der Jäger, der Landwirte und der Grundeigentümer durchgeführt würden.


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Zu den vereinbarten Maßnahmen gehören unter anderem:


die Einführung eines landesweiten Abschussmelde- und Kontrollsystems unter stärkerer Einbindung der Schwarzwild-Hegegemeinschaften,


die Vorgabe von Schwarzwild-Mindestabschusszahlen,


die revierübergreifende Organisation von Schwarzwildjagden durch die Hegegemeinschaften,


die Verstärkung der Jagd nach Beendigung der Erntearbeiten in angrenzenden Waldgebieten,


die strikte Einhaltung des Fütterungsverbots für Schwarzwild,


das Anlegen von relativ niedrigen Kulturen oder von Blühstreifen durch die Landwirte zwischen besonders gefährdeten Kulturen und Wildeinständen wie Wald oder Schilf und um Feuchtbiotope herum oder an Wasser führenden Gräben entlang, wenn diese sich innerhalb besonders gefährdeter Kulturen befinden, sowie


die Strukturierung größerer Mais- oder Rapsflächen. Die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts können als Bindeglied zwischen Jäger und Landwirt ebenfalls einen Beitrag zur effektiven Schwarzwildbejagung leisten, so durch eine entsprechende Gestaltung der Jagdpachtverträge, die unkomplizierte Regelungen zur Jagderlaubnisscheinerteilung und zur Durchführung von Gesellschaftsjagden zur Wildschadensverhütung beinhaltet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden den Ressortangaben zufolge im vorletzten Jagdjahr 58.200 und im letzten Jagdjahr 75.900 Wildschweine erlegt. Nach Auffassung von Minister Backhaus hat dieses Ergebnis nicht ausgereicht, den Bestandsanstieg beim Schwarzwild zu stoppen.

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