Seit 1. Dezember 2017 erhalten Jäger in Mecklenburg-Vorpommern für jedes erlegte Wildschwein auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro. Die Zahlung ist Bestandteil des Sofortprogramms der Landesregierung zur Reduzierung der Schwarzwildbestände in Mecklenburg-Vorpommern.
Die im Sprachgebrauch der Jägerschaft als sog. Pürzelprämie bekannte Aufwandsentschädigung wird bis zum 31. März 2019 in gleicher Höhe gewährt.
Darüber hinaus sieht eine durch Agrarminister Dr. Till Backhaus veranlasste Änderung der diesbezüglichen Verwaltungsvorschrift vor, dass beim Zusammenschluss benachbarter Jagdbezirksinhaber für eine revierübergreifende Drückjagd den beteiligten Jagdhundeführern rückwirkend vom 1. Oktober 2018 bis zum 31. Januar 2019 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 35 Euro für jeden eingesetzten Jagdhund zu gewähren.
„Hierfür soll der mit der Bestandsreduktion einhergehende Mehraufwand der Jagdhundeführer und ihrer vierbeinigen Helfer bei ihrem unermüdlichen Einsatz am wehrhaften Schwarzwild entschädigt werden. Ohne den Einsatz leistungsgeprüfter Jagdhunde lassen sich Wildschweine nicht effektiv bejagen“, sagte Minister Dr. Backhaus.
Die Anträge können wie bisher bei den Forstämtern und den Nationalparkämtern gestellt werden.
Hintergrund für die Vorschrift ist die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Haus- und Wildschweinbeständen in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt in den Nachbarländern Polen, Tschechien und Belgien.
Im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis 2. November 2018 hat das Land für ca. 41.000 Schwarzwildabschüsse in privaten und kommunalen Jagdbezirken insgesamt 1.026.925 Euro gewährt. Für 1.428 revierübergreifende Jagdhundeeinsätze in der Drückjagdsaison 2017/18 wurden 35.700 Euro gewährt.