Im vergangenen Jahr wurde die konzeptionelle Abstimmung zur Novellierung der Meisterprüfungsverordnung für den Beruf TierwirtIn und zur Einführung einer Meisterprüfungsverordnung für den Beruf Fachkraft Agrarservice abgeschlossen und die entsprechenden Neuordnungsverfahren eingeleitet. Nach Angaben der ISN wurden beide Verordnungen am 23. August 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 24. August 2010 in Kraft getreten.
Dreiteilige Gliederung der Prüfungen
Nach Angaben von AgE unter Berufung auf den DBV war die Novellierung der Fortbildung in den Berufen Tierwirt und Fachkraft Agrarservice notwendig geworden, nachdem im Jahr 2005 für beide Berufe eine novellierte Ausbildungsordnung in Kraft gesetzt wurde. Beide Meisterprüfungen seien dreiteilig gegliedert und umfassten jeweils einen fachlich produktionstechnischen Prüfungsteil sowie einen Prüfungsteil für Betriebs- und Unternehmensführung. Im dritten Prüfungsteil gehe es um den Nachweis von Führungskompetenzen im Bereich der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung, wodurch den Absolventen bei bestandener Prüfung die fachliche Ausbildungseignung zuerkannt sei.
Bei der Prüfung zum Tierwirtschaftsmeister könnten die spezifischen Fachbelange der fünf Fachrichtungen dieses Berufs - Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schäferei, Imkerei - in der Meisterprüfung jeweils voll mit berücksichtigt werden. Durch die Einführung der Agrarservicemeisterprüfung könnten nunmehr die von der Praxis seit Jahren dringend angeforderten Ausbilder für den Beruf Fachkraft Agrarservice qualifiziert werden.
In der beigefügten PDF-Datei finden Sie die Verordnung zur Meisterprüfung für den Beruf TierwirtIn.