Wenn der Strom im Schweinestall ausfällt, muss ein Notstromaggregat für diesen Notfall zur Verfügung stehen. Bei Betrieben, die kein eigenes Notstromaggregat besitzen, reichte bisher neben einem entsprechenden Anschluss, die Zusicherung einer Leihmöglichkeit aus. Seit 2015 schreibt der QS Leitfaden „Schwein“ jedoch eine vertragliche Absicherung der Funktionsfähigkeit sowie der garantierten Bereitstellung des Gerätes durch den Eigentümer vor. Schweinehalter sollten deshalb ein entsprechendes Schriftstück unterzeichnen lassen.
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