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Neuer Schweinestall in Bad Dürrheim scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Gemeinderat von Bad Dürrheim berechtigt war, den Bebauungsplan für einen zuerst genehmigten Schweinestallneubau nachträglich zu ändern

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Landwirt in Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) hatte geplant, einen Schweine- und Aufzuchtstall für knapp 7.000 Tiere zu bauen. Der Gemeinderat hatte das Vorhaben in dieser Form wegen der zu erwartenden Belastungen für die Kur- und Bäderstadt abgelehnt, berichtet der SWR.

Er änderte den Bebauungsplan im Oberbaldinger Gebiet "Rauhäcker" so, dass der geplante Zuchtbetrieb in dieser Größenordnung nicht umsetzbar gewesen wäre. Gegen diesen angepassten Plan hatte der Landwirt geklagt.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde gegen den Bebauungsplan nun abgewiesen. Der Plan sei rechtmäßig, zitiert der SWR aus dem Urteil.

Seit Jahren gibt es immer wieder Diskussionen und Gerichtsverfahren über den Bebauungsplan, die ebenfalls alle zugunsten der Stadt entschieden wurden. Bad Dürrheims Bürgermeister Jonathan Berggötz soll glücklich über die Zurückweisung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht sein, heißt es. Die Stadt gehe davon aus, dass der jahrelange Rechtsstreit damit endgültig vom Tisch ist.

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