Mit den neuen Durchführungshinweisen zur Schweinehaltungshygiene-Verordnung könnten die Betriebe gut leben, meint Dr. Jürgen Harlizius vom Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Für viele Schweinehalter gehörten die Vorgaben bereits heute zur guten fachlichen Praxis. Durch die Ausführungshinweise solle das Vorgehen der zuständigen Veterinäre einheitlicher werden. Die vorgeschriebene Einfriedung sei jetzt eindeutig beschrieben, was im Hinblick auf die zunehmende Anzahl und weitere Verbreitung von Wildschweinen auch durchaus sinnvoll sei. Der Tierarzt Dr. Harlizius empfiehlt jedem Schweinehalter, alle kritischen Punkte in seinen Betrieb einmal durchzugehen. Die Hygieneschleuse müsse so gestaltet sein, dass auch der Landwirt selbst sie gerne benutzt. In Zweifelsfällen sollten Sie fragliche Details mit Ihrem zuständigen Kreistierarzt klären. Denn: Letztlich sollen die Hygienevorgaben Ihren Schweinebestand schützen. Und das liege im ureigensten Interesse der Schweinehalter.
Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe 20 /2010