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Tierärzte

Notdienstgebühr seit 14. Februar gültig

Seit Freitag, den 14. Februar gelten neue Gebühren, wenn der Tierarzt zu Notdienstzeiten auf den Hof kommt.

Lesezeit: 1 Minuten

Seit dem 14. Februar 2020 gilt die geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Demnach muss eine pauschale Notdienstgebühr bei einem Tierarztbesuch außerhalb der Dienstzeiten in Höhe von 50 € berechnet werden. Zudem müssen Veterinäre für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz abrechnen. Dem Tierarzt wird es im Notdienst ermöglicht, künftig bis zum 4-fachen Satz abzurechnen.

Die Notdienstgebührensätze gelten zu folgenden Zeiten:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montages (Wochenende) sowie
  • von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

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