Seit dem 14. Februar 2020 gilt die geänderte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Demnach muss eine pauschale Notdienstgebühr bei einem Tierarztbesuch außerhalb der Dienstzeiten in Höhe von 50 € berechnet werden. Zudem müssen Veterinäre für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz abrechnen. Dem Tierarzt wird es im Notdienst ermöglicht, künftig bis zum 4-fachen Satz abzurechnen.
Die Notdienstgebührensätze gelten zu folgenden Zeiten:
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montages (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.