Damit bei der Schlachtung, Verwiegung und Klassifizierung von Schlachtkörpern alles mit rechten Dingen zugeht, führen die Überwachungsbehörden Kontrollen durch. In Nordrhein-Westfahlen ist dafür das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Krefeld zuständig. Bislang trug das Land dafür die Kosten. Das soll sich jedoch ab Oktober ändern, wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe in seiner jüngsten Ausgabe berichtet. Danach will das Land künftig Gebühren erheben, um die jährlich anfallenden Kontrollkosten in Höhe von rund 1 Mio. € zu decken. Eine offizielle Stellungnahme des LANUV liegt dazu noch nicht vor. Wie das Wochenblatt aus gut unterrichten Kreisen erfuhr, sind jedoch Gebühren in Höhe von 2,5 bis 3 Cent pro Schlachtschwein im Gespräch, die den Schlachthofbetreibern in Rechnung gestellt werden sollen. Am Ende werden jedoch die Landwirte auf den Mehrkosten sitzen bleiben, denn die Schlachthofbetreiber reichen sie erfahrungsgemäß direkt weiter. (lh)
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