Von den 51,7 Mio. im Jahr 2020 in Schlachtbetrieben in Deutschland geschlachteten Schweinen waren laut amtlicher Fleischuntersuchung rund 101.200 Tiere nicht zum Verzehr geeignet und wurden von den Behörden für genussuntauglich erklärt.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das etwa 0,2 % der geschlachteten und untersuchten Schweine. Bei Masthühnern lag der Anteil höher: Hier erklärten die Veterinärbehörden 10,7 Mio. Tiere für untauglich, das entspricht 1,7 % der insgesamt 636,3 Mio. geschlachteten Masthühner.
Das waren die Gründe
Der Hauptgrund für die Untauglichkeitserklärung bei Mastschweinen waren festgestellte multiple Abszesse (Eiteransammlungen im Gewebe). Für 37,8 % der für untauglich befundenen geschlachteten Mastschweine gab das amtliche Personal diese Begründung an, gefolgt von organoleptischen Abweichungen (Abweichungen in Geruch, Konsistenz oder Farbe) mit 15,3 % und Allgemeinerkrankungen mit 10,9 %.
Bei Masthühnern stellte die tiefe Dermatitis (Hautentzündung unter anderem im Bereich des Unterbauches und der Kloake) die Hauptursache für eine Untauglichkeit dar – 30,7 % der entsprechend deklarierten Masthühner waren deshalb untauglich. Bei 17 % gab das Untersuchungspersonal Bauchwassersucht (Aszites) als Grund an.
Schlachtschäden bei 11.300 Mastschweinen und 1,7 Mio. Masthühnern
Neben den tierbezogenen Untauglichkeitsgründen dokumentiert das amtliche Personal auch die sogenannten Schlachtschäden, die beispielsweise durch den Schlachtvorgang oder eine unzureichende Ausblutung der geschlachteten Tiere entstehen.
Bei der Schlachtung von Mastschweinen wurden deshalb im Jahr 2020 die Körper von rund 11.300 Tieren für untauglich erklärt, das entspricht 0,02 % aller geschlachteten Mastschweine. Bei der Schlachtung von Masthühnern wurden knapp 1,7 Mio. Tierkörper wegen Schlachtschäden für untauglich erklärt, das entsprach knapp 0,3 % der Masthühner.