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Prozess: Viehhändler soll Kunden bedroht haben

Der Strafprozess um den Mordanschlag auf den 44-jährigen Viehhändler Albert V. aus Südkirchen, der am 19. August 2009 begonnen hat, geht weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Viehhändler Lothar G. vor, den zweiten Angeklagten, den aus Polen stammenden Gregor G., aufgefordert zu haben, Albert V.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Strafprozess um den Mordanschlag auf den 44-jährigen Viehhändler Albert V. aus Südkirchen, der am 19. August 2009 begonnen hat, geht weiter. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Viehhändler Lothar G. vor, den zweiten Angeklagten, den aus Polen stammenden Gregor G., aufgefordert zu haben, Albert V. zu töten, und ihm dafür Geld geboten zu haben (lesen Sie dazu auch unsere Meldung: Viehhändler Grundkötter unter Tatverdacht vom 06.03.09). Für das Verfahren vor der 2. Großen Strafkammer gegen den 57-Jährigen aus Ennigerloh im Kreis Warendorf beim Landgericht Münster sind insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Die Urteilsverkündundung ist für Oktober vorgesehen. Bei dem Prozess tritt Albert V. als Zeuge und Nebenkläger auf.


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Heute berichten die "Westfälischen Nachrichten", dass eine Zeugin im Vorfeld der Tat eine interessante Beobachtung gemacht hat. Die Nachbarin der Familie des Opfers hatte drei Tage vor den Schüssen auf den Viehhändler den schwarzen Audi des angeklagten Polen gesehen. Dieser habe auf einem Feldweg Schießübungen gemacht. Der Tatverdächtige schweigt hierzu. Während der Pole auch zu allen anderen Vorwürfen schweigt, sagten gestern weitere Zeugen aus. Der mutmaßliche Auftraggeber des Mordversuchs habe in der Vergangenheit ehemalige Geschäftspartner unter Druck gesetzt. So erklärte eine Lebensmittelhändlerin aus Dortmund, dass sie 2008 zweimal Besuch von " großen, bulligen Männern" bekommen habe. Sie hätten erklärt, sie kämen im Auftrag von G. Dem schuldete die Frau noch 22.000 €. Zu Beginn des Prozesses hatte Lothar G. nach Angaben des Landwirtschaftlichen Wochenblattes Westfalen-Lippe erklärt, dass er Albert V. niemals nach dem Leben getrachtet hätte. Wegen des Mordanschlages auf seinen Konkurrenten sei er "entsetzt", und mit diesem Verbrechen habe er nichts zu tun. Zum eigentlichen Tatvorwurf war beim ersten Verhandlungstag wenig zu erfahren. Der mutmaßliche polnische Schütze erklärte lediglich, den ersten Kontakt zu Viehhändler G. habe er bekommen, als dieser jemanden suchte, der ausstehende Gelder für ihn eintreiben sollte. Sehr ausführlich gerieten die Schilderungen von Lothar G., der über die Geschichte seines Lebens und seines Unternehmens berichtete. Daraus ging hervor, dass der gelernte Koch und Kellner früh seine Leidenschaft für das Viehgeschäft seines Vaters entdeckte und sich dort engagierte. Zielstrebig baute er das Geschäft aus, übernahm den Schlachthof in Beckum und kaufte in Mecklenburg-Vorpommern eine Mastanlage und einen Schweinezuchtbetrieb. Doch das Glück blieb dem Unternehmer nicht hold. Fehlschläge führten dazu, dass Lothar G. über eine Partnerschaft mit Albert V. nachdachte. Doch dazu kam es nicht, weil zwischen beiden Berufskollegen ein gnadenloser Konkurrenzkampf um Kunden und Mitarbeiter entbrannte. Mehrfach erwähnte Lothar G., er habe Gregor G. auch gesagt, er solle Albert V. "ruhig was aufs Maul geben, wenn er ihn sehe". Dies sei aber nicht wirklich ernst gemeint gewesen und dürfe keinesfalls als Indiz dafür gewertet werden, dass er der Auftraggeber für die Schüsse gewesen sei.

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