Dann muss jeder Schweinemastbetrieb mit mehr als 100 Mastplätzen in einer der drei Salmonellenkategorien eingestuft sein. Darauf weist das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe in seine aktuellen Ausgabe hin. Betriebe, die \- aus welchen Gründen auch immer \- das Soll von 60 Proben pro Jahr zu diesem Stichtag nicht erfüllen, werden in der Regel zum Glück weder von den Schlachthöfen noch vom Veterinäramt abgestraft. Auch Betriebe in Kategorie III bekommen nach Aussage der Abnehmer keine Sanktionen zu spüren. Doch sollte sich deshalb niemand beruhigt zurücklehnen, sondern die Zeit nutzen, um in Kategorie II oder I zu kommen.
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