Das Landvolk Niedersachsen hat vor einem zu rasanten Tempo für Sauenhalter bei der Änderung von tierschutzrelevanten Vorschriften gewarnt. Mit neuen Vorschriften im Deckzentrum und im Abferkelbereich seien die Sauenhalter mit Änderungen in gleich zwei Stallbereichen betroffen. Denn nach dem Magdeburger-Kastenstandurteil will das Bundeslandwirtschaftsministerium die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in einem Zug für beide Stallabteile novellieren.
Demnach müssten die Sauenhalter in einer zwölfjährigen Übergangsfrist beide Haltungsbereiche ändern und würden mit massiven Anpassungen konfrontiert. „Das bedeutet das Aus der meisten Familienbetriebe“, befürchtet Hubertus Berges, Vorsitzender des Veredlungsausschusses im Landvolk Niedersachsen. Das Landvolk fordert vielmehr im Abferkelbereich einen dauerhaften Bestandsschutz für bestehende Ställe. Die zusätzlichen Vorgaben sollten nur für Neubauten gelten.
Für eine Umsetzung der neuen Haltungsvorgaben zum Tierschutz in die Praxis fordert das Landvolk zudem eine Vereinfachung des Genehmigungsrechts sein. Für Ersatzinvestitionen, die nicht mit einer Bestandsausweitung verbunden sind, solle ein vereinfachtes Anzeigeverfahren ausreichen. „Wenn der zwischen dem Bau- und Tierschutzrecht bestehende Zielkonflikt von der Politik nicht zeitnah gelöst wird, dann hat die Politik spätestens nach Ende der Übergangszeit die Sauenhaltung in Deutschland komplett abgeschafft“, gibt Hubertus Berges zu Bedenken.