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Schweinehalter sollen neue Grippe ernst nehmen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Schweinehalter aufgerufen, die neue Variante der Influenza H1N1 ernst zu nehmen. Bisher wurden zwar nur 4 Fälle bekannt, bei denen Schweinebestände durch erkrankte Menschen mit der neuen Grippe infiziert wurden. Diese Bestände befinden sich in Kanada, Australien, Argentinien und Brasilien.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Schweinehalter aufgerufen, die neue Variante der Influenza H1N1 ernst zu nehmen. Bisher wurden zwar nur 4 Fälle bekannt, bei denen Schweinebestände durch erkrankte Menschen mit der neuen Grippe infiziert wurden. Diese Bestände befinden sich in Kanada, Australien, Argentinien und Brasilien. Die betroffenen Bestände sind - bis auf einen Fall - nicht getötet, sondern unter Quarantäne gestellt worden, bis die Tiere nicht mehr ansteckend waren.


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Da derzeit viele Mitbürger aus dem Urlaub zurückkehren, fordert der DBV die Schweinehalter besonders auf, keine Menschen mit typischen Grippesymptomen wie Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen in ihre Bestände zu lassen. Auch wenn der Verlauf der neuen Grippe - die in der Berichterstattung irreführenderweise oft als Schweinegrippe bezeichnet wird - beim Menschen bisher als milde bezeichnet werden kann und bei Schweinen vermutlich ähnlich verläuft, sollte alles getan werden, dass nicht aus mangelnder Vorsicht heraus infizierte Schweinebestände in den Fokus der Medien rücken.


Auch Minister Backhaus warnt vor Übertragung der Grippe von Mensch auf Tier


Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, weist zudem darauf hin, dass sich auch Schweinehalter oder in der Schweinehaltung beschäftigte Personen, bei denen das neue H1N1-Virus nachgewiesen wird, während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht in Schweinebestände begeben sollten.


Sollte es zu Ansteckungen von Schweinen kommen, unterstützt Minister Backhaus das zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgestimmte Vorgehen. Hiernach sollen für betroffene Bestände für einen Zeitraum von 7 Tagen nach dem letzten klinischen Fall Verbringungsbeschränkungen angeordnet werden. "Es geht mir nicht darum, Probleme zu konstruieren, sondern möglicherweise gefährdete Bereiche der Tierhaltung frühzeitig zu sensibilisieren. Hauptsächlich ist die Influenzapandemie durch das neue H1N1-Virus eine Krankheit beim Menschen", betont der Minister.

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