Mit bundesweit mehr als 640 000 erlegten Wildschweinen war die Jagdsaison von April 2008 bis März 2009 erfolgreich. Trotzdem gibt es in vielen Regionen Deutschlands noch zu viele Schwarzkittel. Im Rahmen des Projekts " Schwarzwildbewirtschaftung " wollen der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV), jagdliche und ackerbauliche Konzepte entwickeln, damit Landwirte und Jäger gemeinsam die Wildschwein-Population eindämmen können. So sollen das Überspringen der Wildschweinepest auf die Hausschweinebestände verhindert und Wildschäden verringert werden. Erste Ergebnisse wurden auf der Agritechnica in Hannover vorgestellt.
Die Anlage von Schneisen könne die Möglichkeiten zur Bejagung gerade in großen Schlägen verbessern, berichtete der Geschäftsführer des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV), Andreas Leppmann. Allerdings seien die Bejagungserfolge regional sehr unterschiedlich. Es zeichne sich ab, dass die Einsaat anderer Früchte in Maisschlägen vorteilhafter sei, als das spätere Einhäckseln von Schneisen. Nach Berechnungen von Prof. Friedrich Kerkhof von der FH Soest entstünden durch die Anlage von Bejagungsschneisen Deckungsbeitragseinbußen von im Schnitt 250 bis 400 € je Hektar. Damit sich die Anlage dennoch lohnt, dürften die Schneisen nicht mehr als 10 % der Gesamtfläche beanspruchen und zudem müsste eine Minderung der Wildschäden um mindestens 4 bis 5 % erreicht werden.
Unterstützung für eine verstärkte Schwarzwildbejagung hat Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg zugesagt. In einem Schreiben an RLV-Präsident Decker kündigte er Einschränkungen bei der Kirrung an. Diese dürfe künftig nur noch im Wald betrieben werden. Die Anzahl der zulässigen Kirrungen werde auf eine je angefangene 100-ha-Waldfläche, bisher Revierfläche, beschränkt. Weiter werde sichergestellt, dass die Menge des Kirrmittels zu jedem Zeitpunkt nicht mehr als 1 l je Kirrstelle betrage. Uhlenberg erklärte darüber hinaus, es sei die Einführung eines "Jagdgästebuchs" geplant, um eventuelle Infektionswege durch Jäger, Treiber und Jagdhelfer zurückverfolgen zu können. Zurzeit werde die Umsetzung in Bundes- oder Jagdrecht geprüft.