Ein niederländisches Berufungsgericht hat Tierschutzaktivisten für ihr gewaltsames Eindringen in einen Schweinestall in Boxtel im Jahr 2019 jetzt überraschend freigesprochen. Die Richter begründen ihre Entscheidung insbesondere mit dem Recht auf Demonstrationsfreiheit. Außerdem sei es das Ziel der Eindringlinge gewesen, Missstände aufzudecken.
Erstes Urteil aufgehoben
Der Schuldspruch aus erster Instanz gegen die Aktivisten von Meat the Victims ist damit aufgehoben. Der Richter hatte seinerzeit gegen jeden Verdächtigen des Eindringens eine Geldstrafe in Höhe von 300 € verhängt. Außerdem erhielten die Eindringlinge eine zweiwöchige Bewährungsstrafe und durften sich in den folgenden zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen.
Schweinesektor ist empört
Niederländische Schweinehalter reagieren mit Empörung auf den Freispruch für die Eindringlinge. Sie argumentieren, dass das Demonstrationsrecht innerhalb der Grenzen der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden muss. Gewalt und Hausfriedensbruch durch Tierschutz-Aktivisten gehörten nicht dazu. Allerdings kam es am Tag des Vorfalls auch zu einer Art Gegenprotest durch den betroffenen Landwirt und weitere Schweinehalter. Dabei wurden auch Autos der Tierrechtsaktivisten in den Graben geschoben, umgeworfen oder anderweitig beschädigt.