Mit der Neufassung der TA Luft verschärft die Bundesregierung die Emissionsbegrenzungen für technische Anlagen. Am 14. September 2021 wurde die Neuverfassung im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Zum 1. Dezember 2021 tritt die Novelle der TA Luft somit in Kraft.
Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. Als Tierhaltungsanlagen werden Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthähnchen bezeichnet. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn besonders tierwohlgerechte Haltungsverfahren zur Anwendung kommen. Dann könnte die notwendige Reduktion der Emissionen von Stickstoff durch alternative Verfahren wie eine Kot-Harn-Trennung erfolgen.