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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

topplus Bundestierärztekammer

Tierärzte erwarten durch Arzneimittelgesetz hohe Dokumentations- und Meldepflichten

Die Bundestierärztekammer beklagt, dass die Veterinäre demnächst mehr Zeit für Bürokratie aufwenden müssen und damit weniger Zeit für die Kunden haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wurde am 22.11.2022 mit den Stimmen der Ampelkoalition im Agrarausschuss angenommen. Die darin enthaltenen Auflagen für Nutztierpraktiker mit immensen Dokumentations- und Meldepflichten für Tierärzte sind für eine Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Tierhaltungen kontraproduktiv und kosten wertvolle Zeit am Patienten, warnt die Bundestierärztekammer (BTK).

In der Expertenanhörung des Agrarausschusses am 17.10.2022 wurden unsere fachlichen Forderungen eingebracht, die von der Bundesregierung bislang ignoriert wurden, u. a.

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Bereits anlässlich des Deutschen Tierärztetags im September 2022 haben die vier großen Verbände BTK, Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt), Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) und Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) in einer Resolution eine erhebliche Verringerung des administrativen Aufwands für Tierärzte und keine Übernahme der jetzigen Meldeverpflichtung der Tierhalter gefordert.

„Wir weisen die Regierenden darauf hin, dass eine Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie eine Produktion hochwertiger Lebensmittel tierischer Herkunft nur mit der Tierärzteschaft gelingen kann“, sagt BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann.

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