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Tierische Fette an Nichtwiederkäuer wieder zulässig

Der Deutsche Bundestag hat heute das Verfütterungsverbot von tierischen Fetten an Nichtwiederkäuer aufgehoben. Mit dieser Zustimmung ist der Bundesrat nach jahrelangen Verhandlungen über die Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches der Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nachgekommen.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Deutsche Bundestag hat heute das Verfütterungsverbot von tierischen Fetten an Nichtwiederkäuer aufgehoben. Mit dieser Zustimmung ist der Bundesrat nach jahrelangen Verhandlungen über die Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches der Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nachgekommen. Der DBV hat dieses seit 2001 einseitig nur in Deutschland geltende Verbot der Verfütterung tierischer Fette an Schweine und Geflügel immer wieder als massive Wettbewerbsverzerrung kritisiert und eine zügige Wiederzulassung gefordert. Eine Verabschiedung der schon 2007 durch den Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidung zur Wiederzulassung wurde von Seiten der Politik immer wieder durch die Verknüpfung mit anderen Themen unverantwortlich lange hinausgezögert. Um die Wettbewerbsbenachteiligung der deutschen Landwirte innerhalb der EU vollständig zu beheben, fordert der DBV jetzt Wissenschaft und Politik auf, sich europaweit auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Frage der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer zu verständigen. Verbraucherschutz könne bei einem gemeinsamen EU-Binnenmarkt nicht erst an der deutschen Grenze anfangen bzw. aufhören, so DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.

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