Einige Tierschutz- und Umweltorganisationen fordern Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, bis zum Ende der Legislaturperiode die Überführung des freiwilligen Tierwohlkennzeichens in eine verpflichtende Haltungskennzeichnung gesetzlich zu verankern.
Für das vom Bundesagrarministerium geplante staatliche Tierwohlkennzeichen fordern die Verbände bereits für die Einstiegsstufe starke Kriterien, die sich deutlich vom gesetzlichen Standard abheben und die das Tierschutzgesetz einhalten, teilt die Stiftung Vier Pfoten Deutschland mit. Insbesondere müsse das bereits bestehende Verbot des Ringelschwanzkürzens bei Schweinen ausnahmslos umgesetzt werden. Auch das Fixieren der Sauen im Kastenstand dürfe in der Einstiegsstufe des staatlichen Tierwohlkennzeichens keinesfalls erlaubt sein. "Eine schwache Einstiegsstufe würde den Nutztieren nicht helfen und die Verbraucher täuschen", sagte Rüdiger Jürgensen, Geschäftsleiter von Vier Pfoten.
Die Organisationen haben gemeinsame Kriterien für die Mindestanforderungen in der Einstiegsstufe Schwein des staatlichen Tierwohlkennzeichens entwickelt. Sie finden das Positionspapier hier als pdf:
Unterzeichner des Positionspapiers sind die Organisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, BUND – Friends of the Earth Germany, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz, Deutscher Naturschutzring, Germanwatch, Greenpeace, PROVIEH, und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz.