Im April 2018 wurde ein Fall bekannt, bei dem ein Landwirt aus Gelchsheim seine gut 2.000 Schweine nicht versorgt haben soll, woraufhin diese verendeten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ließ das Verfahren im August 2019 fallen, weil der Tierhalter laut eines psychiatrisch-forensischen Gutachtens schuldunfähig sei.
Die Tierrechtsorganisation Peta will dies nicht akzeptieren und hat Beschwerde eingelegt. Ihrer Ansicht nach habe der Landwirt die Schweine „offensichtlich vorsätzlich und bewusst aus finanziellen Motiven durch Unterlassen“ getötet, so die Tierrechtler in einer Presseinformation. Peta fordert daher eine Wiederaufnahme der Ermittlungen sowie eine Anklageerhebung inklusive der Bestellung eines Obergutachters.
Die Tierhaltungsgegner sind überzeugt, dass „sämtliche Stellungnahmen des Angeklagten (…) nachweislich gelogen“ seien. Dr. Edmund Haferbeck von Peta hält die Schuldunfähigkeit für eine Farce. Der Bauer habe eine nicht nur eine gesetzeswidrig hohe Zahl an Schweinen gehalten, sondern zudem aus finanziellen Motiven die Versorgungsmechanismen und die technischen Anlagen selbst abgestellt oder sabotiert, behauptet Haferbeck. Er glaubt zu wissen, dass der Tierhalter die Fütterungskosten nicht mehr aufbringen konnte.
Hinweis: top agrar kann die Behauptungen von Peta nicht nachprüfen und bestätigen. Die genauen Umstände hat das Gericht geklärt, was zur Einstellung des Verfahrens führte.