Betriebe, die relativ eng an der Vieheinheitengrenze wirtschaften, sollten jetzt ihre Produktionszahlen überprüfen. Denn so lassen sich steuerliche Nachteile vermeiden. Das rät Wirtschaftsberater Stefan Leuer von der Landwirtschaftskammer NRW im aktuellen Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe.
Besonders Schweinemäster mit knapper Flächenausstattung sollten berücksichtigen, dass jetzt eingestallte Ferkel noch im aktuellen Wirtschaftsjahr verkauft werden. Auch bei Ferkelerzeugern, die aufgestockt haben oder deren Leistungen gestiegen sind, kann die Umsatzsteuerpauschalierung gefährdet sein, wenn in Relation zur bewirtschafteten Fläche zu viele Vieheinheiten (VE) erzeugt werden.
Um böse Überraschungen am Ende des Steuerjahres zu vermeiden, sollten betroffene Betriebe ihre Jahreswerte vorkalkulieren. Wird nämlich im laufenden Wirtschaftsjahr die VE-Grenze um mehr als 10 % überschritten, droht eine übergangslose Einstufung des Betriebszweiges in die Gewerblichkeit. Leuer rät, jetzt mit dem Betriebsberater oder dem Steuerbüro nach Lösungen zu suchen, um kurzfristig im laufenden Wirtschaftsjahr eine Überschreitung des Vieheinheiten-Kontingentes abzuwenden. Zudem sollte nach einer längerfristigen, tragbaren VE-Lösung gesucht werden, da laut Steuergesetzbuch im Schnitt von drei Wirtschaftsjahren nicht mehr VE produziert werden dürfen als über die Fläche zur Verfügung stehen. (mw)