Wegen Anstiftung zum Mord muss der westfälische Viehhändler Lothar Grundkötter aus Ennigerloh für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Mit dem Urteil zog die 11. Große Strafkammer des Landgerichts Münster am Montagnachmittag einen vorläufigen Schlussstrich unter ein Verfahren, das bereits seit 2,5 Jahren für Schlagzeilen sorgt. Am 11. November 2008 war der Viehhändler Albert V. aus Nordkirchen auf dem Weg zu seinem Betrieb von einem aus Polen stammenden Schützen in Tötungsabsicht aus nächster Nähe mit einer Pistole lebensgefährlich verletzt worden. Polizei und Staatsanwaltschaft kamen damals zu dem Ergebnis, dass Grundkötter den Attentäter mit dem Mordanschlag beauftragt hatte. Grundkötter machte den Konkurrenten für den wirtschaftlichen Niedergang seines Unternehmens verantwortlich. Einige wichtige Mitarbeiter sollen sogar gezielt von Albert V. bei Grundkötter abgeworben worden sein.
Der polnische Schütze wurde vom Landgericht Münster daraufhin zu elfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, Grundkötter aus Mangel an Beweisen allerdings freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil jedoch auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht. Begründet wurde dies mit Mängeln in der Beweisführung, wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Grundkötter wurde nach dem Richterspruch am Montagnachmittag sofort in Untersuchungshaft genommen. (lh)
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