Zusätzlich zum bestehenden Schlachtschweinestau werden die kommenden Weihnachtsfeiertage und die dadurch wegfallenden Schlachttage für die Schweinehalter etliche Hürden zur zeitgerechten Abnahme und Vermarktung von Schlachtschweinen mit sich bringen. Das genossenschaftliche Schlachtunternehmen Westfleisch teilt nun mit, die Zeit rund um die Weihnachtsfeiertage und danach für seine Vermarktungspartner und insbesondere die Ferkelerzeuger so planbar wie möglich gestalten zu wollen und Risiken durch zu schwere Schweine zu mindern.
Gewichtskorridor bis 112kg SG
In einem Schreiben an die Vertragspartner und Mitglieder teilt das Unternehmen mit, für die Zeit vom 28. Dezember 2020 bis zum 23. Januar 2021 die AutoFOM-MFA-Abrechnung wieder auf ein abzugfreies Gewicht von bis zu 112kg Schlachtgewicht (SG) umzustellen. Diese Abrechnungssaske müssen Schweinehalter ausdrücklich bei der Schlachtanmeldung angegeben, ansonsten erfolgt eine Standardabrechnung nach AutoFOM-Index. Für Masteber gilt in diesem Zeitraum eine angepaste AutoFOM-Indexabrechnung mit einer Untergrenze von 0,95 Indexpunkten/kg bei Ebern über 105 kg SG. Die Abrechnungsmaske nach AutoFOM-Index bleibt unverändert.
Steen Sönnichsen, Vorstand Landwirtschaft, und Heribert Qualbrink, Einkaufsleiter Landwirtschaft, sicherten in dem Schreiben zudem Unterstützung bei der Aktion der Schwarz-Gruppe (Lidl/Kaufland) zu, die die Verbraucherpreise für Schweinefleischwaren erhöhen und den Zusatzbetrag über die Fleischvermarkter an die Landwirte ausschütten wollen. Auch wenn noch nicht alle Details geklärt seien, wolle Westfleisch die für die Erzeuger bestimmten Beiträge transparent und zeitnah nach Erhalt an die Schweinelieferanten durchleiten, so Sönnichsen und Qualbrink.