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Wettbewerbsnachteile durch Tierschutz-TÜV

Mit Enttäuschung reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Zustimmung des Agrarausschusses des Bundestages den so genannten Tierschutz-TÜV einzuführen. Mit nationalen Alleingang wird über das EU-Recht hinausgegangen und die Veredlungs­wirtschaft zusätzlich belastet.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Enttäuschung reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Zustimmung des Agrarausschusses des Bundestages den so genannten Tierschutz-TÜV einzuführen. Mit nationalen Alleingang wird über das EU-Recht hinausgegangen und die Veredlungs­wirtschaft zusätzlich belastet. Zwar wurde klargestellt, dass das Zulassungs­verfahren keinen Einfluss auf bereits installierte Stalleinrichtungen hat. Dennoch kommen bei Investitionen in neue Stalleinrichtungen auf die Erzeuger gleich doppelt zusätzliche Belastun­gen zu. Zum einen werden die behördlichen Zulassungskosten auf die Einrichtungen aufge­schlagen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Gerätehersteller aufgrund der büro­kratischen Hürden und langwierigen Zulassungsprozeduren vor innovativen Neuentwicklun­gen zurückschrecken, die besonders auch dem Tierschutz zugute kommen. Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für Durchführungsverordnungen, mit denen die Prüf- und Zulassungsanforderungen für alle serienmäßig hergestellten Haltungseinrichtungen festgelegt werden können. Es droht ein Bürokratiemonster, obwohl die Anforderungen an die Haltungseinrichtungen schon heute in Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt sind. Völlig unnötig ist das Prüf- und Zulassungsverfahren auch deshalb, weil die Einhaltung dieser Regelungen heute nicht nur bei der Genehmigung von Stallneubauten, sondern zusätzlich auch bei bestehenden Anlagen durch behördliche Kontrollen überprüft wird.


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Mehr zu dem Thema: Agrarausschuss winkt Tierschutz-TÜV durch (18.3.09)

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