Mit Enttäuschung reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Zustimmung des Agrarausschusses des Bundestages den so genannten Tierschutz-TÜV einzuführen. Mit nationalen Alleingang wird über das EU-Recht hinausgegangen und die Veredlungswirtschaft zusätzlich belastet. Zwar wurde klargestellt, dass das Zulassungsverfahren keinen Einfluss auf bereits installierte Stalleinrichtungen hat. Dennoch kommen bei Investitionen in neue Stalleinrichtungen auf die Erzeuger gleich doppelt zusätzliche Belastungen zu. Zum einen werden die behördlichen Zulassungskosten auf die Einrichtungen aufgeschlagen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Gerätehersteller aufgrund der bürokratischen Hürden und langwierigen Zulassungsprozeduren vor innovativen Neuentwicklungen zurückschrecken, die besonders auch dem Tierschutz zugute kommen. Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für Durchführungsverordnungen, mit denen die Prüf- und Zulassungsanforderungen für alle serienmäßig hergestellten Haltungseinrichtungen festgelegt werden können. Es droht ein Bürokratiemonster, obwohl die Anforderungen an die Haltungseinrichtungen schon heute in Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt sind. Völlig unnötig ist das Prüf- und Zulassungsverfahren auch deshalb, weil die Einhaltung dieser Regelungen heute nicht nur bei der Genehmigung von Stallneubauten, sondern zusätzlich auch bei bestehenden Anlagen durch behördliche Kontrollen überprüft wird.
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