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Wie geht es weiter mit der Ferkelkastration?

Wegen der Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 wird die Ferkelkastration in Deutschland ab 2019 nur noch unter Betäubung oder wirksamer Schmerzausschaltung erlaubt sein. Nach wie vor wird intensiv und kontrovers über viele offene Fragen sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen diskutiert

Lesezeit: 3 Minuten

Wegen der Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 wird die Ferkelkastration in Deutschland ab 2019 nur noch unter Betäubung oder wirksamer Schmerzausschaltung erlaubt sein. Nach wie vor wird intensiv und kontrovers über viele offene Fragen sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen diskutiert.


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Das Thema ist von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunft unserer Schweinehaltung. Der Bayerische Bauernverband hat deshalb interessierte Schweinehalter und Vertreter von Erzeugerorganisationen, der Schlachtwirtschaft, von Politik und Wissenschaft sowie der Tierärzteschaft am 17./18. Dezember zu einer Fachtagung nach Herrsching eingeladen. Knapp hundert Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz folgten der Einladung.



Am ersten Tag wurden alle Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration umfassend und sachlich beleuchtet. Ulrike Weiler, Professorin an der Universität Hohenheim, erläuterte die Probleme der Ebermast hinsichtlich Tier- und Verbraucherschutz. Sie machte dabei deutlich, dass mit Improvac geimpfte Eber bis zur zweiten Impfung das gleiche Verhalten wie unbehandelte Eber zeigen.


Matthias Upmann, Professor und Veterinärmediziner an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe lenkte den Blick auf die Herausforderungen mit Eberfleisch bei der Produktqualität: Die Fettqualität und der Ebergeruch führen zu Problemen, vor allem bei verarbeiteten Produkten.


Prof. Mathias Ritzmann von der LMU München und Dr. Andreas Randt vom Tiergesundheitsdienst Bayern befassten sich mit Betäubung und Schmerzreduktion. Dabei wurde deutlich, dass zur Bewertung der Verfahren eine Reihe von Aspekten eine Rolle spielen – von der Umsetzbarkeit im Betriebsalltag bis hin zu Folgewirkungen wie z. B. Erdrückungsgefahr.



Randt sprach sich für ein modernes Schmerzmanagement und gleichzeitig eine Prüfung der Optimierung aller Schritte des Eingriffs aus. Dr. Albert Hortmann-Scholten (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) stellte abschließend dar, wie sich Änderungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweinehaltung auswirken. Er plädierte klar dafür, keine Kompromisse bei der Fleischqualität zu machen und warnte vor massiven Strukturveränderungen, die durch die Ebermast und Eberimpfung unvermeidlich wären.



Am zweiten Tag diskutieren Verantwortliche aus der Wertschöpfungskette und Politik. An den Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Bernhard Kühnle, wurden dabei besonders viele Fragen und Forderungen gerichtet.


Bauernpräsident Walter Heidl brachte es zum Abschluss der Tagung nochmal auf den Punkt: „Der Evaluierungsbericht, den die Bundesregierung bis Ende 2016 vorlegen muss, muss die Vor- und Nachteile aller Alternativen fair aufzeigen. Auch Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit und Struktur in der Landwirtschaft müssen dabei berücksichtigt werden!“ Außerdem wurde durch die Tagung deutlich, dass eine weitere, koordinierte Forschung nötig ist. Hier sei sowohl die Wissenschaft als auch Politik und Wirtschaft als Unterstützer massiv gefordert, so Heidl

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