Möllers betonte allerdings, dass die Patentierung von technischen Verfahren den Vorteil hätte, dass diese öffentlich bekannt und damit auch für Zuchtunternehmen nutzbar werden würden. Weiter wies er darauf hin, dass sich die Landwirtschaft die Wertschöpfung, die mit Biopatenten verbunden sei, von großen Konzernen nicht aus der Hand nehmen lassen dürfe. Die Grundlagen für Biopatente im deutschen und europäischen Recht stellt Inken Lampe vom Deutschen Bauernverband vor. Sie erklärte, dass 70 % der Einsprüche gegen Patente, die in der Einspruchsfrist nach der Erteilung eines Patents beim Europäischen Patentamt erhoben werden, erfolgreich seien. Dies zeige, dass das Patentamt seine Aufgabe nur unzureichend wahrnehme. Hier müsse unbedingt nachgebessert werden. Der DBV ist überzeugt, dass die Landwirtschaft nicht gegen alle kritischen Biopatente Einspruch erheben könne, denn die Kosten dafür könnten pro Einspruch schnell 10.000 bis 30.000 € betragen - und das nur in der 1. Instanz. Dr. Bianca Lind vom Förderverein Biotechnologie Forschung (FBF) in Bonn betonte, dass Patente für die Landwirtschaft und speziell für die Tierzucht nicht grundsätzlich negativ sind. Am Beispiel des MHS-Gentestes für Schweine machte sie deutlich, dass die Landwirtschaft von dem Patent profitiere. Ohne das Patent stünde der MHS-Test der Zucht nicht zur Verfügung, und die Stressstabilität müssste weiterhin anhand des aufwändigen Halothantestes festgestellt werden.
Um für die Tierhaltung kritische Patente herauszufiltern, beobachtet der FBF alle Biopatente, die die Tierzucht betreffen, genau. Sofern die kritischen Punkte auch nach Erteilung des Patents vorliegen, nutzt der Verein die neunmonatige Einspruchsfrist, um die weitere Vorgehensweise zum Schutz der Tierzucht abzustimmen. Der FBF wurde 1996 von den Schweinzucht und Besamungsstationen in Deutschland gegründet.
Die wichtigsten Hintergründe zum Thema Biopatente finden Sie speziell für Schweinehalter auch in unserem Beitrag "Monsanto greift nach Patenten auf Schweine" in top agrar 3/2008 auf den Seiten S10 bis S13.