Umwelt- und Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg haben es geschafft: Noch vor dem formal-juristischen Ablauf des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ am 24. März 2020 konnten die beiden Politiker ihr Eckpunktepapier in einen konkreten Gesetzentwurf packen, der nun in die dreiwöchige Verbändeanhörung geht. Bis zur Sommerpause wollen sie das Gesetz verabschieden.
Unter anderem für die Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50%, den Ausbau des Ökolandbaus auf 30 bis 40% und für die Schaffung von Rückzugsräumen auf 10% der landwirtschaftlichen Flächen nimmt das Land im Doppelhaushalt 20/21 rund 62 Mio. € in die Hand. Für das kritisierte Pflanzenschutzverbot in Naturschutzgebieten soll es Ausnahmen und Härtefallregelungen geben. In den übrigen Schutzgebieten sollen auf die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zusätzliche Vorgaben aufgesattelt werden.
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Umwelt- und Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg haben es geschafft: Noch vor dem formal-juristischen Ablauf des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ am 24. März 2020 konnten die beiden Politiker ihr Eckpunktepapier in einen konkreten Gesetzentwurf packen, der nun in die dreiwöchige Verbändeanhörung geht. Bis zur Sommerpause wollen sie das Gesetz verabschieden.
Unter anderem für die Reduktion chemischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50%, den Ausbau des Ökolandbaus auf 30 bis 40% und für die Schaffung von Rückzugsräumen auf 10% der landwirtschaftlichen Flächen nimmt das Land im Doppelhaushalt 20/21 rund 62 Mio. € in die Hand. Für das kritisierte Pflanzenschutzverbot in Naturschutzgebieten soll es Ausnahmen und Härtefallregelungen geben. In den übrigen Schutzgebieten sollen auf die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes zusätzliche Vorgaben aufgesattelt werden.