Durch einen Rindertransport aus Österreich wurde das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) vor Kurzem nach Bayern eingeschleppt. Wie viele Betriebe sind betroffen?
Dr. Markus Schick: In Bayern sind laut dem Tierseuchen-Nachrichtenprogramm (TSN) aktuell elf Ausbrüche gemeldet. Die betroffenen Betriebe liegen in der Oberpfalz, in Oberbayern, in Schwaben und in Oberfranken. Laut Informationen aus Österreich gab es neben den Tiertransporten nach Deutschland auch Transporte nach Italien und in die Schweiz.
Wie konnte die Einschleppung erfolgen? Schließlich ist Österreich seit 1999 amtlich anerkannt BHV 1-frei...
Dr. Schick: Die Ermittlungen der zuständigen österreichischen Behörden laufen. Ausbruchsermittlungen müssen sehr sorgfältig durchgeführt werden.
Was passiert nun mit den betroffenen Tieren und Beständen in Bayern?
Dr. Schick: Infizierte Tiere werden getötet. Die betroffenen Betriebe bleiben aber solange gesperrt, bis bei allen im Bestand verbliebenen Tieren die BHV1-Freiheit durch Nachuntersuchungen wieder festgestellt werden kann.
Ist der amtliche BHV1-Freiheitsstatus Bayerns durch die neuen Ausbrüche in Gefahr?
Dr. Schick: Bayern ist nach einem sehr aufwendigen Verfahren seit 2011 amtlich anerkannt frei von BHV1. Vereinzelte Ausbrüche der Seuche sind aber trotzdem nicht auszuschließen. Durch konsequente Maßnahmen konnte in der Vergangenheit eine Ausbreitung verhindert werden. Der Status „BHV1-frei“ ist nicht in Gefahr, solange die erforderlichen Maßnahmen, um eine Ausbreitung zu verhindern, zeitnah ergriffen werden.
Welche Regelungen gelten jetzt für Tiertransporte und für Tierschauen?
Dr. Schick: Über die gültigen Forderungen hinausgehende Reglementierungen gibt es derzeit nicht. Die Einhaltung aller Sperr- und Hygienemaßnahmen sind jedoch absolute Voraussetzung, dass eine Weiterverbreitung von BHV1 auf diesen Wegen verhindert wird!
Was raten Sie anderen Betrieben, um eine Einschleppung zu vermeiden?
Dr. Schick: Tierzukäufe sollten nur aus gesichert BHV1-freien Beständen erfolgen. Darüber hinaus haben allgemeine Hygienemaßnahmen, wie eine betriebseigene Schutzkleidung, eine effiziente Reinigung und Desinfektion der Stallungen sowie ein kontrollierter Personenverkehr im Betrieb besondere Bedeutung. Hier kann jeder Landwirt seinen Beitrag leisten, um eine Einschleppung in seinen Bestand zu verhindern. -sl-