Bisher wird der neue Trächtigkeits- test vom LKV Bayern routinemäßig nur im Rahmen der MLP angeboten. Das heißt, die Milchproben für die MLP werden neben Inhaltstoffen und Zellgehalten auch auf die trächtigkeits-spezifischen Glykoproteine (PAG) untersucht. Der Landwirt teilt lediglich seinem Leistungsoberprüfer mit, welche Tiere untersucht werden sollen.
Der LKV in Baden-Württemberg will ähnlich vorgehen: Zunächst soll der Test nur bei der MLP möglich sein. Allerdings sind hier aufgrund der eingesetzten mobilen Milchmengenmessgeräte zwei Milchproben nötig. Eine elektronische Probenidentifikation und Aussteuerung ist hier nicht möglich.
Bayerische Betriebe können zwar heute schon einzelne Proben beim MPR testen lassen. Doch routinemäßig über die Logistik des LKV wird das in beiden Bundesländern erst in absehbarer Zeit möglich sein. Das LKV Bayern gibt Ostern als frühesten Termin an. Dann können auch Nicht-MLP-Betriebe und Kunden aus anderen Bundesländern die neue Dienstleistung nutzen.
Geplant ist, dass bayerische Betriebe die Probenröhrchen mit zwei abziehbaren Barcodes vom LKV erhalten. Der Landwirt muss dann lediglich aus dem Internet einen Untersuchungsantrag mit der Kuhliste ausdrucken, einen der beiden Barcodes auf den Antrag neben die betreffende Kuh kleben und ihn gemeinsam mit der Probe per Post an den Milchprüfring in Wolnzach einschicken. In Baden-Württemberg ist das genaue Verfahren für Einzelproben noch in der Diskussion. Vermutlich gelangen dort die Proben über den Sammelwagen ins Labor.
Bei der Probenahme sollte man sorgfältig und hygienisch vorgehen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Milch von einem Viertel oder um eine Mischprobe handelt.