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Erosionsschutz: Gemeinde verklagt Bauern

Lesezeit: 4 Minuten

Weil er zum Erhalt von wertvollem Ackerland ein Bachufer befestigt hat, landete Landwirt Walter Moser aus Magstadt vor Gericht.


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Nicht überall schlängelt sich der Rankbach in der Gemarkung Magstadt (Kreis Böblingen) so sanft und idyllisch durch die Landschaft wie entlang des Grundstücks von Walter Moser. „Gegen ein solches naturnahes Fließgewässer habe ich prinzipiell nichts. Mich ärgert allerdings, dass ich Jahr für Jahr durch Wassererosion am Bach wertvollen Mutterboden verliere“, bringt der Landwirt seinen Frust auf den Punkt. Er bewirtschaftet 30 ha Ackerland und 30 ha Grünland.


Der überwiegende Teil der Uferböschung des Bachs verläuft relativ flach und bietet so bei Hochwasser ausreichend Puffer. Bei Mosers Fläche (70 ar) kommt es allerdings zu einer Engstelle mit fast senkrechter Böschung von etwa 15 m Länge. Mehrere Hochwasser haben diesen Bereich regelmäßig unterspült, sodass er kontinuierlich weiter abgebrochen ist. „Der Bach verlief früher gerade, heute macht er durch die Erosion einen Bogen von circa 7,5 m gegen mein Grundstück. Durch diese Unförmigkeit wird es immer schwieriger, die Fläche zu bewirtschaften“, schildert Moser. Zudem seien seine Maschinen beim Wenden am Gewässerrandstreifen durch die Unterspülung zunehmend absturzgefährdet.


Da die Kommunen für Gewässer 2. Ordnung in ihrer Gemarkung zuständig sind, wandte sich Walter Moser mit seinem Problem bereits vor etlichen Jahren an den Magstadter Bauhof. Er hoffte damals, dass auch der Gemeinde daran gelegen sei, die Erosion zu stoppen: „Doch passiert ist in all den Jahren trotz mehrerer Aufforderungen gar nichts.“ Auch als der Landwirt auf die Verschärfung der Situation durch mehrere Hochwasser in den letzten Jahren hinwies, blieb die Gemeinde untätig.


Steine als Erosionsstopp:

Schließlich ergriff Moser eigene Maßnahmen. Er stabilisierte das Ufer mit Quadersteinen in zwei Schichten. „Ich habe mich bei der Umsetzung extra an bestehenden Befestigungen an benachbarten Bachabschnitten orientiert, um fachlich korrekt zu arbeiten“, erklärt er und wähnte sich dabei im Recht.


Er ahnte damals nicht, dass dies der Anfang eines über zwei Jahre langen, kräftezehrenden Rechtsstreits mit der Magstadter Gemeindeverwaltung war. Denn diese zeigte sich mit der Lösung des Landwirts überhaupt nicht einverstanden. Die eigenmächtige Befestigung mit den Steinen sei nicht erlaubt und zudem unsachgemäß ausgeführt, teilte ihm der Magstadter Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz mit.


Hinzu komme, dass die Erosion durch die statischen Steine hinter der Engstelle an Mosers Grundstück erst recht verstärkt werde. Ziel der Gemeinde sei es, dem Gewässer seinen natürlichen Lauf zu lassen. Der Gemeindevertreter berief sich bei seinen Aussagen auf das Wasserhaushalts- und das Wassergesetz von Baden-Württemberg.


Er forderte Moser auf, die Steine sofort aus dem Bachlauf zu nehmen. Der Druck auf den Landwirt stieg weiter, als die Naturschutz-Gruppe „Agenda 21“ ausgerechnet am steilen Uferabbruch bei Mosers Fläche Nist­röhren für Eisvögel installiert hatte. Denn dadurch trat schließlich noch das Landratsamt auf den Plan und verlangte den Rückbau der Steine.


Vor Gericht.

So leicht gab sich der Landwirt jedoch nicht geschlagen: „Die Verlegung der Steine war eine Not-maßnahme, um eine weitere Erosion zu verhindern“, verteidigte er sich und verwies dabei auf benachbarte Uferabschnitte. Denn dort hatte die Kommune erst kurz zuvor zur Befestigung ebenfalls Quadersteine auf die gleiche Art und Weise verlegen lassen. „Wenn die Gemeinde das darf, kann sie mir das doch zum Schutz meiner Flächen nicht verbieten“, dachte Moser damals.


Um auf der sicheren Seite zu sein, lud der Landwirt einen Pflanzenproduktions-Berater vom Landratsamt in Böblingen als Gutachter zum Ortstermin ein. Der Fachmann bestätigte ihm zwar mündlich die sachgemäße Uferbefestigung und die zunehmenden Erschwernisse bei der Bewirtschaftung. Doch auch er konnte wenig ausrichten.


Walter Moser landete schließlich vor Gericht, weil er die 450 € für die Entfernung der Steine durch eine von der Gemeinde beauftragte Firma nicht bezahlen wollte. Der Landwirt, der nur sein Eigentum schützen wollte, wurde schuldig gesprochen.


Das Urteil: Eine Privatperson dürfe nicht in ein öffentliches Gewässer eingreifen. Außerdem habe Moser die Befestigung unsachgemäß ausgeführt. Die Entfernung der Steine sei fachlich notwendig gewesen. Warum allerdings nur eine der beiden von Moser „unsachgemäß“ verlegten Steinschichten wieder aus dem Bachbett genommen wurde, bleibt offen. Gegenüber top agrar-Südplus wollte sich der Bürgermeister von Magstadt, Dr. Hans-Ulrich Merz, zum konkreten Fall nicht äußern.


2 000 € Schaden:

Für Walter Moser ist das Urteil und die Gesetzeslage unverständlich: „Uns Landwirten schreibt der Gesetzgeber auf Ackerland Maßnahmen zum Erosionsschutz vor. Doch Kommunen sind an Gewässern offenbar von solchen Maßnahmen befreit. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, protestiert er. Seinen Schaden, inklusive Gerichts- und Anwaltskosten sowie des Verlustes von Ackerland, beziffert er auf 2 000 €. Silvia Lehnert

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