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Für Ausgleichsflächen enteignet

Lesezeit: 1 Minuten

Die oberschwäbischen Landwirte, die für den Bau der B32 enteignet werden sollen, bekommen nun als Entschädigung für ihr Ackerland voraussichtlich statt 3,60 €/m² – wie ursprünglich vom Land Baden-Württemberg angeboten – nur noch 3,50 €/m² (Südplus 2/2021). Das geht aus dem Enteignungsbeschluss hervor, den der Rinderhalter Günter Schwegler aus Fronreute (Lkr. Ravensburg) vom Regierungspräsidium Tübingen erhielt. Das Land beruft sich dabei auf den Verkehrswert für die Fläche von Ende 2016. Das höhere Kaufangebot habe nur für den Fall gegolten, dass Schwegler seine Fläche freiwillig an das Land verkauft hätte, teilt das RP mit.


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Günter Schwegler sieht die 10 ct/m² Abzug dagegen als Warnsignal an die anderen Landwirte, die ihre Flächen ebenfalls nicht unter 5 €/m² verkaufen wollten. Unglaublich sei zudem, dass man sogar für Ausgleichsflächen enteignet werde: „Hier wäre mit der Ökopunkte-Regelung schon damals eine vertragliche Lösung möglich gewesen“, so Schwegler. Laut RP hätte dafür ein entsprechendes Öko-Konto vorliegen müssen. Außerdem müssten artenschutzrechtliche Maßnahmen im Bereich des Eingriffsortes liegen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, da der Landwirt Widerspruch eingelegt hat.

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