Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) fordert von Betrieben mit Kombihaltung, dass ihre Kühe 120 Tage im Jahr Bewegung haben. Dem bayerischen Modell „90 Tage plus zusätzlichen Tierwohlkriterien“ erteilte er für die Stufe 2 der Haltungsformkennzeichnung eine Absage. Das zeigte sich in Gesprächen von Vertretern des Bayerischen Bauernverbandes mit dem LEH. Der Handel lenkte aber offenbar in der Frage ein, dass „Bewegung“ nicht nur Weide bedeute, sondern auch Bewegung auf dem Laufhof oder in einer Trockensteherbucht.
Die ursprüngliche Forderung des LEH nach sechs Stunden Bewegung am Tag konnten die Berufsvertreter auf zwei reduzieren. Weitere Forderungen seien 4,5 m²/Tier in Bewegung sowie ein eingestreuter Fress- und Liegebereich.
Wie die Perspektiven für die Anbindebetriebe aussehen, die ihren Tieren nur 90 Tage statt 120 Tage Auslauf im Jahr ermöglichen können, ist offen. Wird ihre Milch künftig separat erfasst und separat vermarktet? Laut Verband der Milcherzeuger Bayern werden sich die Organisationen, die 2019 die Definition für die Kombihaltung auf den Weg gebracht haben, zeitnah zusammensetzen, um diesen Betrieben mit ganzjähriger Anbindung eine klare Empfehlung geben zu können.