Die Ankündigung der EU-Kommission, dass Investitionen in höhere Tierwohlstandards künftig mit bis zu 80% statt wie bisher mit bis zu 40% gefördert werden können, weckt Begehrlichkeiten.
Gisela Sengl, Agrarsprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, hofft nun, dass ihr Antrag von Anfang Juli, die Förderung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) zur „Umstellung von der Anbindehaltung auf Laufstall für kleine Betriebe“ von 30% auf 70% noch eine Mehrheit findet. Der Antrag war von der CSU und den Freien Wählern abgelehnt worden, weil er nicht verträglich mit EU-Recht sei.
Allerdings soll der neue Rahmen für die Förderobergrenze laut eines Schreibens von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erst mit Beginn der neuen GAP-Periode ab 2023 gelten. Ob das BaySL hier geeignet ist, da es abgesehen von der Umstellung auf Laufstall keine Tierwohlstandards vorgibt, bezweifelt Josef Hofstetter, Geschäftsführer der Betreuerfima BBA. Die Mindestbreite von Gängen oder Liegeboxen sei ebensowenig vorgeschrieben, wie das Tier-Fressplatz-Verhältnis oder ein Laufhof.