Bayern will erstmals Vorranggebiete für die Landwirt-schaft in Regionalplänen ermöglichen. Was bringt das?
Welche Vorteile würde die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in Regionalplänen den Landwirten bringen?
Johann Häusler: Wenn Flächen als landwirtschaftliche Vorranggebiete eingestuft werden, dann sind sie z.B. bei Infrastrukturmaßnahmen oder bei der Ausweisung von Gewerbegebieten eine Art geschützte Gebietskulisse. Bei der Abwägung werden Acker oder Grünland dann gleichwertig wie andere Vorranggebiete, z.B. für Kiesabbau oder für Ökologie, eingestuft.
Derzeit haben landwirtschaftliche Flächen überhaupt keinen besonderen Schutz und werden deshalb vor anderen Flächen für diese Maßnahmen herangezogen. Mit der Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen hätten wir endlich eine rechtliche Möglichkeit, um den Verbrauch von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen zu unterbinden. Letztlich stärken wir damit die Eigentumsrechte der betroffenen Landwirte.
Gibt es durch die Ausweisung auch Nachteile für die Bauern?
Häusler: Nur für diejenigen, die landwirtschaftliche Flächen kapitalisieren wollen. Weil die Flächen dann landwirtschaftlichen Charakter haben, dürfen sie nicht höherwertig, z.B. für ein Gewerbegebiet oder als Kiesabbaufläche, vermarktet werden. Das heißt im Umkehrschluss: Für die produzierenden Landwirte sind Vorranggebiete für die Landwirtschaft kein Nachteil. Denn ihre Flächen bleiben erhalten und die Flächenbewirtschaftung ist gesichert.
Wie können Landwirte bzw. deren Verbände Vorschläge für Vorranggebiete bei der Ausweisung von Regionalplänen einbringen?
Häusler: In den regionalen Planungsverbänden tragen Bürgermeister, Landräte und Kreisräte die Verantwortung. Bei der Fortschreibung der Pläne sind dann bei den entsprechenden Ausweisungen die Träger öffentlicher Belange und auch die Eigentümer der betroffenen Flächen einzubeziehen. Wir haben Gott sei Dank in unseren kommunalen Gremien noch Landwirte und Selbstständige, die sehr stark eigentumsorientiert sind, und die Interessen der Bauern vertreten.
Was muss die Bayerische Staatsregierung tun, um dieses Instrument verbindlich zu verankern?
Häusler: Sie muss die Teilfortschreibung des Landentwicklungsprogramms, die Vorrangflächen und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft in Regionalplänen vorsieht, gesetzlich verabschieden und dazu Handlungsempfehlungen für die regionalen Planungsverbände ausarbeiten. Ich rechne damit, dass das dieses Jahr noch über die Bühne geht. klaus.dorsch@topagrar.com