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Auszug aus den Richtlinien der ARGE Heumilch Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft Heumilch Deutschland hat strenge Richtlinien für die Erzeugung von Heumilch aufgestellt. Hier die wichtigsten Details, des so genannten „Heumilch-Regulativs“: Die Herstellung und Verfütterung von Silage, Feucht- oder Gärheu ist nicht zulässig.

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Die Arbeitsgemeinschaft Heumilch Deutschland hat strenge Richtlinien für die Erzeugung von Heumilch aufgestellt. Hier die wichtigsten Details, des so genannten „Heumilch-Regulativs“:


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  • Die Herstellung und Verfütterung von Silage, Feucht- oder Gärheu ist nicht zulässig.



  • Nebenprodukte von Brauereien,  Brennereien, Mostereien etc. dürfen nicht verfüttert werden. Ausnahmen sind Trockenschnitzel aus der Zuckerherstellung und Eiweißfuttermittel aus der Getreideverarbeitung im trockenen Zustand



  • Nicht erlaubt ist die Vorlage von Küchen-, Garten-und Obstabfällen, Kartoffeln und Harnstoff



  • Zulässig ist die Fütterung von Grünraps, -mais, -roggen, Futterrüben sowie Heu-, Luzerne-und Maispellets.



  • Ebenso dürfen Weizen, Gerste, Hafer,  Triticale, Roggen und Mais in marktüblicher Form, z. B. Kleie, Pellets, Ackerbohnen, Futtererbsen, Ölfrüchte und Extraktionsschrote bzw. Kuchen zum Einsatz kommen.



  • Der Raufutteranteil in der Jahresration sollte mindestens 75 % der Trockenmasse umfassen.



  • Das Ausbringen von Klärschlamm und -produkten ist verboten.



  • Zwischen der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und der Nutzung des Aufwuchses auf diesen Flächen müssen mindestens drei Wochen liegen.



  • Ein selektiver Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln unter fachlicher Anleitung ist möglich.



  •  Der Einsatz zugelassener Sprühmitteln zur Fliegenbekämpfung in Milchviehställen ist nur bei Abwesenheit der Muttertiere erlaubt



  • Die Milch darf frühestens am 10 . Tag nach der Kalbung abgeliefert werden.



  • Werden Kühe eingestellt,  denen  Silage  verfüttert  wurde, ist eine  Wartezeit  von 14 Tagen einzuhalten.



  • Alm-/Alptiere, die im Tal mit Silage gefüttert wurden, sind 14 Tage vor dem Auftrieb auf silofreie Fütterung umzustellen oder die Milch darf erst nach 14 Tagen auf der Alm/Alpe als Heumilch verwendet werden.


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